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Tod dem Bausparvertrag - Kündigungswelle überrascht treue Kunden

N Nittel - Rechtsanwalt | Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht 1 Min. Lesezeit · 246 Wörter · 494 Aufrufe

Vielen Verbrauchern wurde bis in die jüngste Zeit der Bausparvertrag als klassisches Anlageinstrument empfohlen, vor allem auch dann, wenn sie noch nicht gebaut oder noch keine Eigentumswohnung erworben hatten. Selbst für Kinder sollte sich ein solcher Vertrag gut eignen. Nunmehr schwappt eine Kündigungswelle über die Kunden deutscher Banken und Sparkassen, die solche Verträge bespart haben oder dies noch tun, weil die Summe noch nicht erreicht ist.

Zahlreiche Menschen haben sich bei uns bereits erkundigt, was dagegen unternommen werden kann. Wo nötig bereiten wir auch bereits Klagen vor.

Nunmehr hat sich die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg des Themas angenommen. Nehmen Sie unbedingt das unter https://www.vz-bawue.de/bausparkassen Informationsangebot (Musterbrief und ausführliche Information) an und prüfen Sie zunächst selbst anhand Ihrer Unterlagen, ob Sie sich das Verhalten Ihrer Bausparkasse gefallen lassen wollen.

Wir raten Ihnen, sich zu informieren und - falls nötig - des Beistands eines auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Rechtsanwalts zu versichern.

Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht

Ihr Ansprechpartner
Mathias Nittel, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
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Tel.: 06223 - 72 98 080 | Fax: 06223 - 72 98 099

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Artikellink: https://nittel.co/kanzlei/aktuell/tod-dem-bausparvertrag-kuendigungswelle-ueberrascht-treue-kunden.html

Mehr Informationen zu Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht finden Sie im Internet unter nittel.co oder schiffsfonds-anleger.de.

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