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Motor/Verkehr Für Wirtschaftsjournalisten

Tipp zum Autokauf des Portals Garantie-Ratgeber: Die Probefahrt mit dem Wagen

G GF MS mbH Gesellschaft für mobiles Schadenmanagement 2 Min. Lesezeit · 396 Wörter · 788 Aufrufe

Das Portal Garantie-Ratgeber veröffentlicht auf seiner Internetpräsenz unter anderem Tipps und Tricks zum Gebrauchtwagenkauf und erläutert den Unterschied zwischen "Gewährleistung" und "Garantie"

Die Probefahrt mit dem Wagen den Sie möglicherweise kaufen möchten, bietet Ihnen die Gelegenheit, die Verkehrstüchtigkeit genau zu beurteilen. Sie sollten aber nicht nur Ihrem Fahrgefühl vertrauen, sondern beispielsweise als Fahranfänger eine Begleitperson mit Fahrpraxis und Automobil-Fachkenntnissen mitnehmen, um eine umfangreiche Bewertung zu erstellen. Lässt sich das Getriebe ohne Probleme schalten, macht der Motor ungewöhnliche Geräusche oder springt er erst verzögert an? Das sind Indizien dafür, das im Bereich der Technik Defizite bestehen könnten, die vor dem Verkauf behoben werden sollten.

Zum Portal Garantie-Ratgeber.de

Die Lenkung hat entscheidenden Einfluss auf das Fahrverhalten des Wagens, wenn Sie merken, dass bei einem vollen Lenkeinschlag knackende Geräusche zu hören sind, kann es sein, dass die Antriebswelle schadhaft ist. Läuft das Fahrzeug auf gerader Strecke nicht geradeaus, könnte ebenfalls ein Fehler im Bereich des Lenksystems vorhanden sein.

Prüfen Sie die Bremsen sehr intensiv, bleibt der Gebrauchtwagen beim Bremsen in der Spur? Wenn Sie nach der Probefahrt aussteigen und vorsichtig an die Felgen fassen, deuten heiße Felgen auf eine Bremsmechanik hin, die sehr schwer funktioniert.

Im kostenfreien E-Book, dass eigentlich 9,90 kostet und ab 15.3.18 bei Amazon.de erscheint, erhalten Sie mehr Tipps zum Thema Autokauf

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Über:

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Garantieratgeber: Bei uns finden Sie endlich die Antwort auf Ihre Frage, was der Unterschied zwischen einer Garantie und einer Gewährleistung ist. Beide Begriffe werden in der Praxis gerne synonym behandelt ...

Gewährleistung
Eine Gewährleistung ist stets die gesetzliche Verpflichtung eines Verkäufers, dem Käufer eine mangelfreie Ware zu liefern und dafür auch 2 Jahre einzustehen. Dies gilt dann für Sach- und Rechtsmängel, wobei durch den Käufer selbstverschuldete Mängel ausgeschlossen sind.

Garantie
Unter einer Garantie dagegen versteht man die private Zusage des Verkäufers an den Käufer - also ohne gesetzliche Grundlage - die bestimmte Eigenschaften und die Haltbarkeit eines Produkts dem Kunden verspricht.

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