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Sparkasse Tauberfranken: Fehlerhafte Widerrufsbelehrung in Kreditvertrag

N Nittel - Rechtsanwalt | Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht 1 Min. Lesezeit · 226 Wörter · 814 Aufrufe

Kreditnehmer sollten Widerrufsrecht prüfen lassen

Neckargemünd, den 08.07.2015 - Fehlerhafte Widerrufsbelehrungen in Verbraucherdarlehensverträgen der Sparkassen beschäftigen seit einigen Jahren die deutschen Gerichte. Auch für Darlehensnehmer der Sparkasse Tauberfranken bieten diese Fehler die Chance, Ihre seit November 2002 abgeschlossenen Darlehensverträge auch heute noch zu widerrufen und so vom derzeit günstigen Zinsniveau zu profitieren oder bereits gezahlte Vorfälligkeitsentschädigungen zurückzufordern. Denn von uns geprüfte Widerrufsbelehrungen in Darlehensverträgen der Sparkasse Tauberfranken weisen vor dem Hintergrund der einschlägigen Rechtsprechung verschiedene Fehler auf, die dem Darlehensnehmer auch heute noch ein Widerrufsrecht gewähren.

Die in den Darlehensverträgen enthaltenen Widerrufsbelehrungen prüfen unsere erfahrenen Fachanwälten für Bank- und Kapitalmarktrecht gerne. Für Kreditnehmer, auch für Kunden der Sparkasse Tauberfranken, ist diese Prüfung kostenlos. Mehr Informationen zur Prüfung erhalten Sie hier: www.darlehenswiderruf.net

Mehr Informationen zum Widerrufsrecht bei Verbraucherdarlehensverträgen der Sparkasse Tauberfranken: https://nittel.co/kanzlei/aktuell/fehlerhafte-widerrufsbelehrungen-in-kreditvertraegen-der-sparkasse-tauberfranken.html

Ihr Ansprechpartner: Mathias Nittel, Rechtsanwalt | Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht (info@nittel.co)

Nittel & Minderjahn | Rechtsanwälte Partnerschaft mbB

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