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Sparda Bank Baden-Württemberg: Widerrufsbelehrungen in Darlehensverträgen fehlerhaft

N Nittel - Rechtsanwalt | Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht 2 Min. Lesezeit · 319 Wörter · 781 Aufrufe

Kreditnehmer können Verträge widerrufen

Neckargemünd 07.07.2015 - Die von der Sparda Bank Baden-Württemberg verwendeten Widerrufsbelehrungen im Zusammenhang mit Verbraucherdarlehensverträgen (Immobilienfinanzierungen) sind in zahlreichen Fällen fehlerhaft. Für Darlehensnehmer der Sparda Bank Baden-Württemberg bieten diese Fehler die Chance, Ihre in den Jahren 2003 - 2010 abgeschlossenen Darlehensverträge auch heute noch zu widerrufen und so vom derzeit günstigen Zinsniveau zu profitieren oder bereits gezahlte Vorfälligkeitsentschädigungen zurückzufordern.

Auch von uns geprüfte Widerrufsbelehrungen in Darlehensverträgen der Sparda Bank Baden-Württemberg weisen vor dem Hintergrund der einschlägigen Rechtsprechung Fehler auf:

- So wurde in der Widerrufsbelehrung zu Immobilienkrediten eine Formulierung verwendet, wonach die Frist zum Widerruf "frühestens mit Erhalt dieser Belehrung" beginnt. Diese Formulierung genügt, wie mehrere Senate des Bundesgerichtshofs bereits wiederholt entschieden haben, nicht den gesetzlichen Anforderungen. Sie informiert den Verbraucher nicht richtig über den Beginn der Widerrufsfrist und ist irreführend.

- Außerdem wurde über die Widerrufsfolgen fehlerhaft belehrt.

- Hinzu kommt, dass bei Verträgen, die ohne persönliches Gespräch geschlossen wurden (Fernabsatzverträge), zum Teil die für Fernabsatzgeschäfte erforderliche Belehrung nicht mit aufgenommen wurde.

Wir raten Kunden der Sparda Bank Baden-Württemberg daher, die in Ihren Darlehensverträgen enthaltenen Widerrufsbelehrungen von erfahrenen Fachanwälten für Bank- und Kapitalmarktrecht darauf prüfen zu lassen, ob sie auch heute noch den Darlehenswiderruf erklären können.

Diese Prüfung führen wir für Kreditnehmer der Sparda Bank Baden-Württemberg kostenlos durch.

Artikellink: http://darlehenswiderruf.net/2015/07/08/fehlerhafte-widerrufsbelehrungen-in-darlehensvertraegen-der-sparda-bank-baden-wuerttemberg/

Ihr Ansprechpartner: Mathias Nittel, Rechtsanwalt | Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht (info@nittel.co)

Nittel & Minderjahn | Rechtsanwälte Partnerschaft mbB

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