So, 20. Sep 🇩🇪 DE 🌐 EN DE Preise
AD-HOC Aktuelle Ad-Hoc-Meldungen: 22:16 FABONO | geerbte Immobilien - Ihr Immobilienmakler für geerbte Immobil.... 18:04 Bayern und Franken erzählen: Neues Buch sucht Geschichten jenseits von.... 16:48 Sichere und zertifizierte Festplatten- und Datenträgervernichtung in B.... 10:03 Weltkindertag: Jedes Kind verdient die Chance auf eine selbstbestimmte.... 09:05 Suchmaschinenoptimierung Heidelberg: Online erfolgreich wachsen. 07:53 Wie oft sollte man einen Massagesessel benutzen? WELCON gibt Orientier.... 18:20 Die versteckten Kosten schlechter Kommunikation. 16:09 Marketing für'n Arsch? Was true fruits über echte Love Brands verrät.
Finanzen Für Wirtschaftsjournalisten

Schrottimmobilien: BFH erkennt nachträgliche Schuldzinsen bei Einkünften aus Vermietung u. Verpachtung an

N Nittel - Rechtsanwalt | Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht 2 Min. Lesezeit · 379 Wörter · 712 Aufrufe

Mit Urteil vom 20. Juni 2012 IX R 67/10 hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden, dass Schuldzinsen für ein Darlehen, das ursprünglich zur Finanzierung von Anschaffungskosten einer zur Vermietung bestimmten Immobilie aufgenommen wurde, grundsätzlich auch dann noch als nachträgliche Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abgezogen werden können, wenn das Gebäude veräußert wird, der Veräußerungserlös aber nicht ausreicht, um die Darlehensverbindlichkeit zu tilgen. "Diese Entscheidung hat damit auch Auswirkungen für Anleger die so genannte Schrottimmobilien gekauft und zwischenzeitlich mit Verlust verkauft haben", betont der Heidelberger Anlegeranwalt Mathias Nittel.

Der Kläger in dem vom BFH entschiedenen Fall hatte 1994 ein Wohngebäude erworben, dieses vermietet und hieraus Einkünfte erzielt. Im Jahr 2001 veräußerte er das Gebäude mit Verlust. Mit dem Veräußerungserlös konnten die bei der Anschaffung des Gebäudes aufgenommenen Darlehen nicht vollständig abgelöst werden; dadurch musste der Kläger auch im Streitjahr 2004 noch Schuldzinsen auf die ursprünglich aufgenommenen Verbindlichkeiten aufwenden. Das Finanzamt erkannte die vom Kläger im Rahmen seiner Einkommensteuerveranlagung für 2004 geltend gemachten "nachträglichen Schuldzinsen" nicht als Werbungskosten an. Der BFH gab dem Kläger Recht. Die geltend gemachten Schuldzinsen seien zu Unrecht nicht bei der Ermittlung der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung berücksichtigt worden.

Für die Opfer von Schrottimmobilien bedeutet dies, dass sie auch nach einem verlustbringenden Verkauf der Wohnung die auf das verbliebene Restdarlehen gezahlten Zinsen steuermindernd in Ansatz bringen können. Anwalt Nittel: "Damit werden die Spätfolgen der Schrottimmobilie wenigstens ein wenig gelindert."

Haben Sie Fragen zu Ihrer Schrottimmobilie? Möchten Sie wissen, ob wie Ihre Chancen stehen, Schadenersatzansprüche durchzusetzen? Rufen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne.

Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht
Ihre Ansprechpartner
Mathias Nittel, Rechtsanwalt | Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Tino Ebermann, Rechtsanwalt | Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
info@nittel.co

Heidelberg:
Hans-Böckler-Straße 2 A, 69115 Heidelberg
Tel.: 06221 915770 | Fax: 06221 9157729

München:
Residenzstraße 25, 80333 München
Tel.: 089 25549850 | Fax: 089 25549855

Hamburg:
Dörpfeldstraße 6, 22609 Hamburg
Tel.: 040 53799042 | Fax: 040 53799043

Berlin:
Rotherstraße 19, 10245 Berlin
Tel.: 030 95999280 | Fax: 030 95999279

Artikellink: http://www.nittel.co/kanzlei/aktuell/steuerentlastung-fuer-schrottimmobilien-anleger-bundesfinanzhof-schuldzinsen.html

Mehr Informationen zu Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht finden Sie im Internet unter www.nittel.co oder www.schiffsfonds-anleger.de.

Anzeige
Ende Anzeige
Pressekontakt
Nittel - Rechtsanwalt | Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Nittel - Rechtsanwalt | Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Neuhofer Str. 23/1, 69151 Neckargemünd nittel@nittel.co www.nittel.co

Original-Inhalt von Nittel - Rechtsanwalt | Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

Rechtliches Anliegen

Sie haben ein rechtliches Anliegen zu dieser Mitteilung? Meldungen sind kostenlos.

Diese Mitteilung verwalten

Sie sind als Firma oder Pressekontakt dieser Mitteilung hinterlegt?

Der Anmeldelink geht an die hinterlegte Adresse:

  • n***@nittel.co
Anmeldelink anfordern

Sie erhalten einen Anmeldelink per E-Mail – ganz ohne Passwort. Andere Adresse? Anmeldung per E-Mail-Link.