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Prozesserfolg für Anleger der Macquarie Infrastrukturgesellschaft Nr. 3

N Nittel - Rechtsanwalt | Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht 1 Min. Lesezeit · 240 Wörter · 547 Aufrufe

Nittel | Fachanwälte setzen Schadenersatz gegen Sparkasse durch

Heidelberg, den 09.09.2014 - Schadenersatz von mehr als 20.000 € muss die Sparkasse Karlsruhe einem Kunden zahlen, dem sie zur Beteiligung an der Macquarie Infrastrukturgesellschaft Nr. 3 geraten hat. Das Landgericht Karlsruhe kommt in seinem Urteil vom 22. August 2014 zu dem Ergebnis, dass die Sparkasse den von Nittel | Fachanwälte vertretenen Kläger über die an sie fließende Provision falsch beraten hat. Der als Zeuge vernommene Berater der Sparkasse hat vor Gericht ausgesagt, dass er seinen Kunden immer mitgeteilt hätte, dass das Agio in Höhe von 5 % an die Sparkasse fließt. Tatsächlich hatte die Sparkasse allerdings viel höhere Provisionen erhalten, wie sie einräumen mußte.

Nittel | Fachanwälte vertreten mehrere Anleger, die ebenfalls Beteiligungen an der Macquarie Infrastrukturgesellschaft Nr. 3 gezeichnet haben. Über die Höhe der an die beratende Bank oder Sparkasse fließenden Provisionen, so genannte "kick-backs", wurden unsere Mandanten nicht oder unzutreffend informiert.

> Mehr Informationen zur Macquarie Infrastrukturgesellschaft Nr. 3 GmbH & Co. KG: https://nittel.co/kanzlei/kapitalanlagerecht/geschlossene-fonds/sonstige/macquarie-infrastrukturgesellschaft-nr.-3-gmbh-co.-kg-schadenersatz-fuer-anleger.html

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