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Finanzen Für Wirtschaftsjournalisten

Nach Immobilienverkauf hohe Verluste für Anleger: HCI Immobilienfonds Österreich II

N Nittel - Rechtsanwalt | Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht 2 Min. Lesezeit · 443 Wörter · 954 Aufrufe

Fachanwälte unterstützen Anleger bei der Durchsetzung von Schadenersatz

Der im Jahr 2002 vom Emissionshaus HCI aufgelegte Hanseatische Immobilienfonds Österreich II GmbH & Co. KG wird für die Anleger zum Fiasko. Durch einen vom Fondsmanagement betriebenen Verkauf der Immobilien soll jetzt wenigstens die Rückführung der Darlehen ermöglicht werden. Anderenfalls drohe wegen der sich anbahnenden weiteren Leerstände die Insolvenz des Fonds und die Rückforderung der in den letzten mehr als 9 Jahren erhaltenen Ausschüttungen von nicht einmal 30% des investierten Kapitals. Für die Anleger bedeutet dies einen Verlust von 70%.

Hohe Risiken haben sich verwirklicht

Geschlossene Immobilienfonds sind, wie der Bundesgerichtshof in seinem Urteil zu Az. III ZR 249/09 formuliert, unternehmerische Beteiligungen die als solche das Risiko bergen, dass das eingesetzte Kapital zumindest zu einem Teil verloren gehen kann. Dieses Risiko hängt in seinem Ausmaß unter anderem von der Eigenkapital-/Fremdkapitalquote, der Entwicklung der Immobilienpreise und Mieteinkünfte und den zu Grunde gelegten Wertansätzen ab. Da passt es bereits wenig, dass der HCI Fonds Österreich II bereits auf dem Prospektumschlag als "wertbeständige Vermögensanlage" beworben wurde.

Schadenersatz wegen Falschberatung

Zahlreiche Anleger des Fonds berichten uns, dass sie von ihren Beratern im Vorfeld der Beteiligung an dem Fonds über die Risiken des Fonds nicht informiert wurden. Einige Punkte tauchen dabei immer wieder auf:

- Wertverlust der Immobilien

- Anschlussvermietungsrisiko

- Darlehensaufnahme in Schweizer Franken

- Vereinbarter Zinsdeckungsgrad

- Immobilienfonds nicht als Altersvorsorge geeignet

- Anteil am Immobilienfonds faktisch unveräußerlich

- Verlustrisiko

Totalverjährung der Schadenersatzansprüche droht 2012 - Verjährung taggenau 10 Jahre nach der Beratung

Den Anlegern des HCI Fonds Österreich II raten wir dringend, durch spezialisierte Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht umgehend überprüfen zu lassen, ob sie Schadenersatzansprüche gegen ihre Berater wegen fehlerhafter Anlageberatung geltend machen können.

Wegen der gesetzlichen Verjährungsfrist tritt genau zehn Jahre nach der Anlageberatung bzw. der Zeichnung dieser Beteiligung die sogenannte Totalverjährung ein. Danach können keinerlei Ansprüche mehr geltend gemacht werden, weder gegen den jeweiligen Berater noch gegen die Gründungsgesellschafter des Fonds als Vertragspartner der beitretenden Anleger. Daher ist für Anleger des HCI Fonds Österreich II Eile geboten.

Gerne stehen wir Ihnen für eine Einschätzung Ihrer individuellen Möglichkeiten zur Verfügung. Rufen Sie uns an, wir wissen, wie Sie zu Ihrem Recht kommen!

Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht
Ihre Ansprechpartner
Mathias Nittel, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Tino Ebermann, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
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Heidelberg: Hans-Böckler-Straße 2 A, 69115 Heidelberg
Tel.: 06221 915770 | Fax: 06221 9157729

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Artikellink: http://www.nittel.co/kanzlei/kapitalanlagerecht/geschlossene-fonds/immobilienfonds/hci-immobilienfonds-oesterreich-ii-nach-immobilienverkauf-hohe-verluste-fuer-anleger.html

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