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Montranus I und Montranus II - Landgericht Heidelberg verurteilt Helaba Dublin zur Rückabwicklung

N Nittel - Rechtsanwalt | Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht 1 Min. Lesezeit · 264 Wörter · 1.266 Aufrufe

02.10.2015 - Abermals wurde die Helaba Dublin in einem von Nittel & Minderjahn Rechtsanwälte für Montranus-Anleger geführten Rechtsstreit zur Rückabwicklung von Beteiligungen an Montranus Medienfonds verurteilt. Das Landgericht Heidelberg sprach in seinem Urteil vom 29. September 2015 einem Anleger, der sich an den beiden Fonds Montranus I und Montranus II insgesamt 190.000 € zuzüglich Agio beteiligt hatte, Schadenersatz in Höhe von rund 44.000 € zu. Im Gegenzug erhält die Bank die Fondsbeteiligungen.

Das Landgericht Heidelberg entschied in Übereinstimmung mit den Oberlandesgerichten Karlsruhe und Frankfurt, dass die Widerrufsbelehrungen zu den im Fondskonzept vorgesehenen Finanzierungsverträgen fehlerhaft seien. Da die Bank die Musterbelehrung in der jeweils geltenden Form nicht unverändert übernommen hat, war es ihr, so das Landgericht, verwehrt, sich auf einen durch das amtliche Muster vermittelten Vertrauensschutz (Gesetzlichkeitsfiktion) zu berufen. Die Annahme einer Verwirkung des Widerrufsrechts wies das Landgericht mit ausführlicher Begründung zurück. (Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.)

Das Urteil zeigt, dass Montranus-Anleger auch heute noch die Finanzierungsverträge widerrufen und den durch die Beteiligungen entstandenen Schaden gegenüber der Helaba Dublin gerichtlich durchsetzen können.

Weitere Informationen zur rechtlichen Situation bei Montranus-Fonds: https://nittel.co/kanzlei/kapitalanlagerecht/geschlossene-fonds/medienfonds/hannover-leasing-medienfonds-montranus-i-und-ii-gerichte-oeffnen-tuere-zur-rueckabwicklung-der-beteiligung.html

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Artikellink: https://nittel.co/kanzlei/aktuell/montranus-i-und-montranus-ii-auch-landgericht-heidelberg-verurteilt-helaba-dublin-zur-rueckabwicklung.html

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