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Landgericht Essen entscheidet: CFB 167 als Altersvorsorge ungeeignet

N Nittel - Rechtsanwalt | Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht 2 Min. Lesezeit · 372 Wörter · 589 Aufrufe
Containerriesen der Zukunft 1 (CFB 167): LG Essen verurteilt Commerzbank zu Rückabwicklung der Fondsbeteiligung
Containerriesen der Zukunft 1 (CFB 167): LG Essen verurteilt Commerzbank zu Rückabwicklung der Fondsbeteiligung · Foto: Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht

30.000 US-$ investierte eine damals 60-jährige Finanzbeamtin auf Anraten der Commerzbank im Jahr 2008 in den CFB Fonds 167 Containerriesen der Zukunft 1. Ihr Ziel war es, das ihr zur Verfügung stehende Kapital als Altersvorsorge anzulegen und mit dem erwirtschafteten Geld im Alter ihren Lebensunterhalt zu bestreiten. Das Landgericht Essen verurteilte die Commerzbank jetzt zum Schadenersatz.

Wie das Landgericht Essen zutreffend feststellte, sind risikoreiche Anlagen, bei denen das realistische Risiko eines Totalverlustes besteht, für eine der Altersvorsorge und Alterssicherung dienende Kapitalanlage und einen entsprechenden Vermögensaufbau grundsätzlich ungeeignet. Denn es handelt sich beim CFB 167 um eine hoch spekulative Anlage, bei der immer die Möglichkeit einer Insolvenz besteht. Außerdem enthält der Fonds erhebliche Währungsrisiken sowie mit dem Abschluss der Charterverträge gegebene unternehmerische Risiken. Damit war der CFB Fonds 167 Containerriesen der Zukunft 1 für die Anlageziele der Kundin ungeeignet.

Rechtsanwältin Dr. Katja Lembach, die in der Kanzlei Nittel geschädigte Anleger des CFB Fonds 167 vertritt: "Die Bank hätte die von der Kundin mit der Anlage verfolgten Ziele bereits bei der Beurteilung der Frage, welche Anlageprodukte sie dem Kunden überhaupt vorstellen kann und darf, berücksichtigen müssen, so dass der Fehler der Bank bereits darin zu sehen ist, dass ihr überhaupt ein solcher Schiffsfonds angeboten wurde."

Darüber hinaus sei auch die Laufzeit der Anlage mit einer Anlage zur Altersvorsorge nicht zu vereinbaren, entschied das Landgericht Essen.

Gute Chancen für falsch beratene Anleger auf Rückabwicklung

Der CFB Fonds 167 wurde in einer großen Zahl uns bekannter Fälle als Altersvorsorge angeboten. "Das Urteil hat uns darin bestätigt, dass es ein Beratungsfehler der Bank war, diesen Fonds als Altersvorsorge anzubieten", stellt Rechtsanwältin Dr. Lembach fest. "Da der Fonds jetzt auch die Ausschüttungen ausgesetzt hat, sollten Anleger die Chance zur Rückabwicklung nutzen."

Wollen Sie wissen, ob auch Ihnen Schadenersatz zusteht? Rufen Sie uns für eine unverbindliche Ersteinschätzung an - wir helfen Ihnen gerne.

Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht
Ihre Ansprechpartnerin
Dr. Katja Lembach, Rechtsanwältin
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Heidelberg:
Hans-Böckler-Straße 2 A, 69115 Heidelberg
Tel.: 06221 915770 | Fax: 06221 9157729

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Tel.: 089 25549850 | Fax: 089 25549855

Infoportal für Anleger des CFB 167: http://www.nittel.co/kanzlei/kapitalanlagerecht/geschlossene-fonds/cfb-fonds-167.html

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