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Kein Betreuungsplatz - OVG bestätigt Schadenersatzanspruch einer Mutter

N Nittel - Rechtsanwalt | Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht 2 Min. Lesezeit · 324 Wörter · 529 Aufrufe

Rechtsanspruch auf kostenlosen Kita-Platz ab 2. Lebensjahr in Rheinland-Pfalz

12. November 2012 - Ab August 2013 soll bundesweit Wirklichkeit werden, was in Rheinland-Pfalz bereits seit 1. August 2010 gilt: Danach hat jedes Kind ab seinem ersten Geburtstag einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz. Zumindest in der Theorie. Denn die Realität sieht anders aus, heute in Rheinland-Pfalz und ab nächstem Sommer in den übrigen Bundesländern. Es gibt nicht genügend Betreuungsplätze für die Kleinsten, und die Nachfrage bei den jungen Eltern nach einer Betreuung steigt. Frust und Enttäuschung sind vorprogrammiert.

Kommen die Städte und Gemeinden ihrer Verpflichtung nicht nach, einen entsprechenden Betreuungsplatz zu stellen, müssen sie die Kosten einer privaten Betreuung tragen. Dies entschied im Mai 2012 das Verwaltungsgericht Mainz in einem vielbeachteten Urteil. Das Oberverwaltungsgericht in Koblenz hat die Entscheidung der Mainzer Richter jetzt bestätigt. In seinem Urteil vom 25. Oktober 2012 wies es die Berufung der Stadt Mainz gegen das erstinstanzliche Urteil ab, ließ aber die Revision zum Bundesverwaltungsgericht zu.

Kommt auch Ihre Gemeinde in Rheinland-Pfalz ihrer gesetzlichen Verpflichtung nicht nach, Ihnen einen Betreuungsplatz für Ihr Kind zur Verfügung zu stellen?

Wir setzen für Sie Ihre Schadenersatzansprüche durch.

Ihre Ansprechpartnerin

Kanzlei Nittel, Rechtsanwältin Dr. Katja Lembach
Hans-Böckler-Str. 8A

69115 Heidelberg

t: 06221 - 915 77 - 13
f: 06221 - 915 77 - 29
e: lembach@nittel.co

Artikellink: http://www.kein-kita-platz.de/2012/11/oberverwaltungsgericht-bestatigt-schadenersatzanspruch-einer-mutter/

Über Nittel | Rechtsanwälte

Die Anwälte von Nittel | Rechtsanwälte mit Sitz in Heidelberg sowie Zweigstellen in München, Hamburg, Berlin und Leipzig bearbeiten schwerpunktmäßig Rechtsfälle rund um das Vermögen ihrer Mandanten. Dabei spielen Verbraucherthemen naturgemäß eine wesentliche Rolle.

So vertreten wir seit Jahren mit großem Erfolg private und institutionelle Anleger gegen Banken, Versicherungen, andere Finanzinstitute, Vermögensverwalter, Anlageberater und sonstige Finanzdienstleister sowie Emittenten von Anlageprodukten.

Aber auch bankrechtliche Themen, erbrechtliche Fragestellungen, versicherungsrechtliche Probleme und haftungsrechtliche Fallgestaltungen wie Schadenersatzansprüche von Eltern denen ein staatlich garantierter Kinderbetreuungsplatz verweigert wird, gehören zu den von uns bearbeiteten Rechtsfällen.

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