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Kaledo Productions GmbH & Co. KG: LBBW räumt Erhalt von Vertriebsprovision ein

N Nittel - Rechtsanwalt | Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht 2 Min. Lesezeit · 381 Wörter · 416 Aufrufe

Die BW-Bank, unselbständige Tochtergesellschaft der Landesbank Baden-Württemberg (LBBW), hat für die Vermittlung von Anteilen am Medienfonds Kaledo Productions GmbH & Co. KG eine Provision von 5,15 % erhalten. Dies räumte sie jetzt unter dem Druck einer gegen sie angestrengten Auskunftsklage eines geschädigten Anlegers ein.

Für den Heidelberger Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Mathias Nittel, der den Kaledo-Anleger vertritt, ein weiterer Erfolg gegen Banken, die hinter dem Rücken ihrer Kunden Provisionen kassiert haben: „Mit dieser Information sind die Chancen für eine Schadenersatzklage deutlich gestiegen, denn jetzt können wir beweisen, dass die Bank ihre Aufklärungspflichten gegenüber meinem Mandanten verletzt hat.“

Durch diesen weiteren Erfolg sieht sich Anwalt Nittel in seiner Strategie bestätigt, von Banken und Sparkassen zunächst Auskunft darüber zu verlangen, welche Kick-backs sie im Zusammenhang mit Anlageempfehlungen an Kunden erhalten haben: „Banken und Sparkassen sind verpflichtet, auch nachträglich Rückvergütungen offenzulegen, auch wenn sie ihren Kunden damit die Beweise dafür liefern müssen, selbst unredlich gehandelt zu haben.“

Verschiedene Banken, darunter die Sparkasse Karlsruhe und die BBBank wurden in den letzten Monaten bereits rechtskräftig zur Auskunft verurteilt. Weitere Auskunftsklagen gegen eine Vielzahl von Banken wie die Fürstlich Castell’sche Bank, die Deutsche Apotheker- und Ärztebank und mehrere Sparkassen hat Anwalt Nittel für geschädigte Bankkunden eingereicht.

Auch für andere Anleger, die sich nach einer Beratung durch Sparkassen oder Landesbanken zur Beteiligung an dem Fonds Kaledo Productions GmbH & Co. KG entschlossen haben, sind Schadenersatzansprüche dadurch greifbar geworden. Anlegeranwalt Nittel: „Hat die Sparkasse über diese Kick-Backs nicht aufgeklärt, erhält der Anleger sein eingesetztes Kapital zurück.“

Über Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht
Die Anwälte von Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht in Heidelberg vertreten seit Jahren mit großem Erfolg private und institutionelle Anleger gegen Banken, Versicherungen, andere Finanzinstitute, Vermögensverwalter, Anlageberater und sonstige Finanzdienstleister sowie Emittenten von Anlageprodukten. Unsere Kernkompetenz ist es, Anleger vor unseriösen und betrügerischen Angeboten zu schützen und Schadenersatzansprüche durchzusetzen.

Darüber hinaus betreuen wir Bankkunden in bank- und kreditrechtlichen Fragestellungen.
Verantwortlich:
Mathias Nittel
Rechtsanwalt |Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Hans-Böckler-Staße 2A, 69115 Heidelberg
Tel.: 06221-91577-0, Fax: 06221-91577-29
mail: nittel@nittel.co
Internet : www.nittel.co

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