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IVG Euroselect 14 The Gherkin Fonds: befürchteter Totalschaden eingetreten

N Nittel - Rechtsanwalt | Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht 2 Min. Lesezeit · 438 Wörter · 1.220 Aufrufe

Der Fonds IVG Euroselect 14 "The Gherkin" entpuppt sich für die mehr als 9.000 Anleger endgültig als Gurke. Die mit Rundschreiben vom 15. Februar 2013 durchgeführte Abstimmung über eine Umwandlung von in Schweizer Franken aufgenommenen Darlehen in Britische Pfund ist der wohl unvermeidbare Schritt, mit dem das Scheitern des Fondskonzepts manifestiert wird. Der damit realisierte Wechselkursverlust in Höhe von angekündigten 92 Mio. GBP entspricht rund 30% des ursprünglichen Immobilienkaufpreises und knapp 60% des von den Anlegern aufgebrachten Kommanditkapitals. Angesichts dieses massiven Zuwachses der Verschuldung (in GBP) erscheint es als äußerst unwahrscheinlich, dass die Anleger zu irgendeinem Zeitpunkt noch einen Rückfluss erhalten werden. Etwaige künftige Überschüsse werden allenfalls für den gestiegenen künftigen Kapitaldienst und die Bedienung des noch einzuwerbenden zusätzlichen Sanierungskapitals ausreichen. Für die Anleger bedeutet dies - zumindest derzeit - den wirtschaftlichen Totalverlust.

Schadenersatz wegen fehlerhafter Beratung als einziger Ausweg

Anleger, die die sich abzeichnenden Verluste nicht hinnehmen wollen, haben gute Chancen, Schadenersatzansprüche durchzusetzen. Verschiedene Gerichte haben Anlegern bereits Schadenersatz wegen Falschberatung im Zusammenhang mit dem IVG Euroselect 14 zugesprochen. Nach unserer Erfahrung sind insbesondere folgende Punkte bei der Beratung nicht oder falsch angesprochen worden:

- Keine Eignung als Altersvorsorge
- Keine Aufklärung über Währungsrisiken
- Loan-to-value-Klausel
- Starke Preisschwankungen auf dem Londoner Immobilienmarkt
- Kein Hinweis auf das Risiko des Totalverlusts
- Banken wiesen nicht auf Provisionen hin

Angesichts der Häufung von Beratungsfehlern und der bereits zu Gunsten von Anlegern ergangenen Urteile sehen wir gute Chancen, Schadenersatzansprüche gegen die beratenden Banken durchzusetzen.

Verjährung droht

Für die Schadenersatzansprüche der Anleger des IVG Euroselect 14 droht die Verjährung zum Jahresende 2013. Daher besteht akuter Handlungsbedarf, die entsprechenden Schritte zur Durchsetzung der Schadenersatzansprüche einzuleiten.

Wollen Sie wissen, ob Ihnen als Anleger des Fonds IVG Euroselect Vierzehn - "The Gherkin" Schadenersatzansprüche zustehen? Wir stehen Ihnen gerne für eine unverbindliche telefonische Ersteinschätzung Ihrer Situation zur Verfügung.

Rufen Sie uns an, wir wissen, wie Sie zu Ihrem Recht kommen!

Artikellink: http://www.nittel.co/kanzlei/aktuell/ivg-euroselect-vierzehn-gmbh-co-kg-the-gherkin-schadenersatz-fuer-anleger-wegen-falschberatung.html

Mehr Informationen zu Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht finden Sie im Internet unter www.nittel.co oder www.schiffsfonds-anleger.de.

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