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Immobilienertragsteuer steigt 2027: Verkauf bis Jahresende spart 1,8 Prozent

B Börner Ihr Hausmakler GmbH 3 Min. Lesezeit · 563 Wörter · 18 Aufrufe

Ab 1. Jänner 2027 steigt die Immobilienertragsteuer für Altvermögen von 4,2 auf 6 Prozent. Wer den Kaufvertrag bis 31.12.2026 unterschreibt, zahlt noch den alten Satz, auch aus der Verlassenschaft.

Wien, 21. September 2026 - Eigentümerinnen und Eigentümer älterer Immobilien in Österreich haben noch rund dreieinhalb Monate Zeit: Ab 1. Jänner 2027 steigt die effektive Immobilienertragsteuer für sogenanntes Altvermögen von 4,2 auf 6 Prozent des Verkaufserlöses. Bei einem Kaufpreis von 500.000 Euro sind das 9.000 Euro Mehrbelastung. Grundlage ist das Budgetbegleitgesetz 2027-2028 (BGBl. I Nr. 62/2026).

Was genau ändert sich am 1. Jänner 2027?

Für Altgrundstücke ohne Umwidmung steigt die pauschale Steuerbelastung von 4,2 auf 6 Prozent des Verkaufspreises. Wurde das Grundstück nach dem 31.12.1987 umgewidmet, erhöht sich der Satz von 18 auf 21 Prozent. Beide Werte gelten erstmals für Veräußerungen nach dem 31. Dezember 2026.

Wer ist betroffen?

Als Altvermögen gelten Immobilien, deren letzter entgeltlicher Erwerb vor dem 31. März 2002 liegt. Entscheidend für Erbinnen und Erben: Eine Erbschaft oder Schenkung setzt diese Frist nicht neu in Gang - maßgeblich bleibt, wann der Verstorbene die Immobilie gekauft hat. Wer heute ein Elternhaus aus den 1980er- oder 1990er-Jahren erbt, fällt damit in aller Regel unter die Neuregelung.

Welches Datum zählt für die Frist?

Maßgeblich ist das Verpflichtungsgeschäft, also die Unterzeichnung des Kaufvertrags - nicht die Kaufpreiszahlung und nicht die Eintragung im Grundbuch. "Das ist die gute Nachricht für alle, die jetzt handeln", sagt Mag. Thilo Börner, seit 1999 Immobilienmakler in Wien. "Der Vertrag muss bis Silvester unterschrieben sein. Die Abwicklung darf ins neue Jahr hineinreichen."

Lässt sich eine Immobilie schon während des Verlassenschaftsverfahrens verkaufen?

Ja. Wer eine geerbte Immobilie verkaufen möchte, muss die Einantwortung nicht abwarten - mit Zustimmung des Verlassenschaftskurators und aller Miterben ist der Verkauf bereits während des laufenden Verfahrens möglich. Für viele Betroffene ist das der entscheidende Punkt, denn Verlassenschaftsverfahren dauern häufig ein bis zwei Jahre und würden sonst über den Stichtag hinauslaufen.

Hinzu kommt ein zweiter Effekt: Wird direkt aus der Verlassenschaft verkauft, entfällt für die Erben in der Regel die eigene Grundbucheintragung samt Eintragungsgebühr von 1,1 Prozent. Eingetragen wird dann nur noch der Käufer. "Meine Aufgabe ist es, jede legale Möglichkeit auszuschöpfen, die meinen Auftraggebern Geld spart", so Börner. "Wer eine geerbte Immobilie noch heuer verkauft, spart unter Umständen doppelt."

Zeitfenster wird knapp

Vom Bewertungsgespräch über die Vermarktung bis zur Vertragsunterzeichnung vergehen beim Immobilienverkauf in Wien üblicherweise drei bis sechs Monate. Wer die Frist zum 31. Dezember 2026 nutzen will, sollte den Prozess daher zeitnah starten. Eine Ersteinschätzung zum möglichen Verkaufserlös bietet Börner kostenlos an - Terminvereinbarung telefonisch unter +43 664 330 0156.

Hinweis: Dieser Text dient der allgemeinen Orientierung und ersetzt keine individuelle Steuer- oder Rechtsberatung. Stand der Rechtslage: September 2026.

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

Börner Ihr Hausmakler GmbH
Herr Thilo Börner
Adalbert Stifterstr. 21/2/39
1200 Wien
Österreich

fon ..: +43 (0) 664 330 0156
web ..: http://boerner.at
email : office@boerner.at

Mag. Börner ist spezialisiert auf Immobilienverkauf und Erbschaftsangelegenheiten in Österreich, besonders in Wien und den angrenzenden Regionen. Mit jahrzehntelanger Erfahrung kennt er alle legalen Möglichkeiten zur Optimierung von Immobilienverkäufen, von der Bewertung über die Vermarktung bis zur steuerlichen Gestaltung. Er bietet kostenlose Beratungen für Privatverkäufer und Erben an.

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