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HCI Schiffsfonds Magellan Meteor insolvent - Totalverlust für Anleger

N Nittel - Rechtsanwalt | Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht 2 Min. Lesezeit · 345 Wörter · 1.139 Aufrufe
Fachanwälte setzen Schadenersatzansprüche durch
Fachanwälte setzen Schadenersatzansprüche durch · Foto: Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht

Fachanwälte setzen Schadenersatzansprüche durch

Es geht Schlag auf Schlag beim Hamburger Emissionshaus HCI: Ein Fondsschiff nach dem anderen muss Insolvenzantrag stellen. Jetzt traf es die MS Magellan Meteor. Das Container Feederschiff, an dem sich im Jahr 2005 Anleger mit 5 Mio. € Kommanditkapital beteiligt hatten, war wirtschaftlich nicht mehr zu betreiben.

Bereits seit dem Jahr 2009 blieben die Erlöse weit hinter den prospektierten Ansätzen zurück, das Schiff konnte nicht mehr kostendeckend betrieben werden, erhebliche Tilgungsrückstände beim Schiffshypothekendarlehen waren aufgelaufen. Ausschüttungen erfolgten seit 2009 nicht mehr. Nun hat das Amtsgericht Hamburg die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Für die Anleger bedeutet dies den Verlust ihres investierten Kapitals.

Schadenersatz für Anleger

Wir vertreten zahlreiche Anleger des HCI Fonds Magellan Meteor. Bei der Analyse der Beratungen und des Fondsprospekts haben wir zahlreiche Fehler festgestellt, die Schadenersatzansprüche begründen.

· Hohe Vertriebskosten: Vielen Anlegern wurde nicht mitgeteilt, dass sich alleine die "Emissionskosten", also die für den Vertrieb der Fondsanteile gezahlten Provisionen auf mehr als 15% des Anlegerkapitals incl. Agio belaufen. Hierüber hätte in der jeweiligen Beratung aufgeklärt werden müssen.

· Wieviel Anlegerkapitals wurde für investive Zwecke verwendet: Vielen Anlegern wurde nicht mitgeteilt, wieviel des von ihnen aufzubringenden Eigenkapitals incl. Agio tatsächlich in den Erwerb der Schiffe fließen.

· Keine Aufklärung über die Risiken der Beteiligung: Dass es sich bei der Schiffsbeteiligung um eine unternehmerische Beteiligung handelt, die mit erheblichen Risiken, die bis hin zum Totalverlust der Einlage führen können, verbunden ist, wurde unseren Mandanten ebenfalls verschwiegen.

Da bestimmte Fehler in der Beratung immer wieder auftauchen, sehen wir vielversprechende Chancen zur Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen wegen der Verletzung von Pflichten aus den jeweils geschlossenen Beratungsverträgen.

Möchten auch Sie wissen, wie Ihre Chancen zur Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen sind? Rufen Sie mich an, ich helfe Ihnen gerne.

Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht
Ihr Ansprechpartner
Alexander Meyer, Rechtsanwalt
info@nittel.co

Heidelberg:
Hans-Böckler-Straße 2 A, 69115 Heidelberg
Tel.: 06221 915770 | Fax: 06221 9157729

München:
Residenzstraße 25, 80333 München
Tel.: 089 25549850 | Fax: 089 25549855

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