So, 20. Sep 🇩🇪 DE 🌐 EN DE Preise
AD-HOC Aktuelle Ad-Hoc-Meldungen: 22:16 FABONO | geerbte Immobilien - Ihr Immobilienmakler für geerbte Immobil.... 18:04 Bayern und Franken erzählen: Neues Buch sucht Geschichten jenseits von.... 16:48 Sichere und zertifizierte Festplatten- und Datenträgervernichtung in B.... 10:03 Weltkindertag: Jedes Kind verdient die Chance auf eine selbstbestimmte.... 09:05 Suchmaschinenoptimierung Heidelberg: Online erfolgreich wachsen. 07:53 Wie oft sollte man einen Massagesessel benutzen? WELCON gibt Orientier.... 18:20 Die versteckten Kosten schlechter Kommunikation. 16:09 Marketing für'n Arsch? Was true fruits über echte Love Brands verrät.
Finanzen Für Wirtschaftsjournalisten

Gründungsgesellschafter von Fonds haften für Falschberatung

N Nittel - Rechtsanwalt | Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht 2 Min. Lesezeit · 396 Wörter · 726 Aufrufe

BGH erweitert Chancen für Fondsanleger auf Schadensersatz

Mit einer überraschenden Entscheidung hat der für u.a. das Gesellschaftsrecht zuständige II. Senat des Bundesgerichtshof (BGH) festgestellt, dass unrichtige Angaben des Anlageberaters den Gründungsgesellschaftern eines in der Rechtsform der Kommanditgesellschaft errichteten geschlossenen Fonds zuzurechnen sind (BGH, Urteil vom 14.5.2012, Az. II ZR 69/12). Nach Ansicht des BGH müssen sich Gründungsgesellschafter, die sich zu den vertraglichen Verhandlungen über den Beitritt eines Anlegers zu einer Fondsgesellschaft eines Vertriebs bedienen und diesem oder von diesem eingeschalteten Untervermittlern die geschuldete Aufklärung der Beitrittsinteressenten überlässt, deren unrichtige oder unzureichende Angaben zuzurechnen lassen.

Bislang ging der BGH lediglich von einer Haftung der Gründungsgesellschafter für die Richtigkeit des Fondsprospekts aus. Sie waren verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass dem interessierten Fondsanleger für seine Beitrittsentscheidung ein zutreffendes Bild über das Beteiligungsobjekt vermittelt wird und er über alle Umstände, die für seine Anlageentscheidung von wesentlicher Bedeutung sind oder sein können, insbesondere über die Nachteile und Risiken des angebotenen Fonds zutreffend, verständlich und vollständig aufgeklärt werden. Nach der jüngsten Entscheidung des BGH müssen die Gründungsgesellschafter auch dafür sorgen, dass die im Vertrieb des Fonds tätigen Vermittler und Berater keine unrichtigen oder unvollständigen Angaben machen.

Das Urteil hat zur Folge, dass geschädigte Anleger, zum Beispiel von Schiffs- oder Immobilienfonds, nicht nur von ihren Anlageberatern Schadenersatz für fehlerhafte Beratung verlangen können. Auch die Gründungsgesellschafter des Fonds, die bislang nur für Prospektfehler belangt werden konnten, haften nun für die Falschberatung der Anleger. Das Urteil eröffnet insbesondere für Anleger, bei denen wegen der Vermögenslosigkeit von Anlageberatern und -vermittlern keine Chance mehr besteht, den Schadenersatz zu realisieren, neue Perspektiven. Anwalt Nittel: "Die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen wegen Falschberatung gegen die Gründunggesellschafter ist in solchen Situationen die einzige Chance für Anleger, ihr investiertes Kapital zurückzubekommen."

Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht
Ihr Ansprechpartner
Alexander Meyer, Rechtsanwalt
info@nittel.co

Heidelberg:
Hans-Böckler-Straße 2 A, 69115 Heidelberg
Tel.: 06221 915770 | Fax: 06221 9157729

München:
Residenzstraße 25, 80333 München
Tel.: 089 25549850 | Fax: 089 25549855

Hamburg:
Dörpfeldstraße 6, 22609 Hamburg
Tel.: 040 53799042 | Fax: 040 53799043

Berlin:
Rotherstraße 19, 10245 Berlin
Tel.: 030 95999280 | Fax: 030 95999279

Artikellink: http://www.nittel.co/kanzlei/aktuell/gruendungsgesellschafter-von-fonds-haften-fuer-falschberatung.html

Mehr Informationen zu Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht finden Sie im Internet unter www.nittel.co oder www.schiffsfonds-anleger.de.

Anzeige
Ende Anzeige
Pressekontakt
Nittel - Rechtsanwalt | Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Nittel - Rechtsanwalt | Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Neuhofer Str. 23/1, 69151 Neckargemünd nittel@nittel.co www.nittel.co

Original-Inhalt von Nittel - Rechtsanwalt | Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

Rechtliches Anliegen

Sie haben ein rechtliches Anliegen zu dieser Mitteilung? Meldungen sind kostenlos.

Diese Mitteilung verwalten

Sie sind als Firma oder Pressekontakt dieser Mitteilung hinterlegt?

Der Anmeldelink geht an die hinterlegte Adresse:

  • n***@nittel.co
Anmeldelink anfordern

Sie erhalten einen Anmeldelink per E-Mail – ganz ohne Passwort. Andere Adresse? Anmeldung per E-Mail-Link.