Gerichte stellen immer mehr Grundstücke jagdfrei
Am 22.3.2013 ließ der Bundesrat das umstrittene Gesetz zur Änderung jagdrechtlicher Vorschriften passieren. Die bundesweite Bürgerinitiative Zwangsbejagung ade hatte sich in einem Offenen Brief an alle Mitglieder des Bundestags und des Bundesrats mit dem Appell gewandt, dem Gesetzentwurf nicht zuzustimmen. Währenddessen werden aufgrund von Gerichtsbeschlüssen immer mehr Grundstücke in Deutschland jagdfrei gestellt.
Das umstrittene Gesetz war unter massiver Einflussnahme der Jagdlobby im Landwirtschaftsministerium von Ilse Aigner erstellt worden. Trotz völlig eindeutiger Rechtssprechung des Europäischen Gerichtshofs wurde offen ausgesprochen, dass man den unfreiwilligen Jagdgenossen den Austritt aus der Jagdgenossenschaft so schwer wie möglich machen möchte. Bei der Öffentlichen Anhörung des Agrarausschusses am 20.02.2013 sprach eine Grundstückseigentümerin, die ein Bio-Weingut besitzt, den Parlamentarischen Staatssekretär im Landwirtschaftsministerium, Peter Bleser, an: »Die Politik macht es den Grundstückseigentümern ganz schön schwer, ihr Grund- und Menschenrecht wahrzunehmen.« - Daraufhin antwortete Staatssekretär Bleser: »Ja, das ist auch genau unsere Absicht.«
Am 28.2.2013 wurde das Gesetz dann mitten in der Nacht von einem kleinen Häuflein Bundestagsabgeordneter beschlossen - ohne jegliche parlamentarische Diskussion.
Gerichtsbeschlüsse: Die ersten jagdfreien Grundstücke in Deutschland
Doch während die Politik dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs gegen die Zwangsbejagung nicht gerecht wurde, stellen gleichzeitig Gerichte immer mehr Grundstücke jagdfrei:
Die Verwaltungsgerichte Würzburg und Regensburg schlossen sich damit der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (BayVGH) an, der am 30.1.2013 in zwei Eilverfahren entschieden hatte, dass auf den Grundstücken von zwei Tierschützern in Unterfranken vorläufig nicht mehr gejagt werden darf.
(BayVGH, Beschlüsse v. 30.01.2013 - 19 AE 12.2122 u. 19 AE 12.2123)
Das Bayerische Verwaltungsgerichts Würzburg hat am 5.3.2013 in einem Eilverfahren ein Grundstück vorläufig jagdfrei gestellt.
(VG Würzburg, Beschluss v. 05.03.2013 - W 5 E 13.138)
Das Bayerische Verwaltungsgericht Regensburg hat mit Beschluss vom 19.02.2013 in einem Eilverfahren entschieden, dass auf dem Grundstück einer ethischen Jagdgegnerin aus Landshut vorläufig nicht mehr gejagt werden darf.
(VG Regensburg, Beschluss v. 19.02.2013 - RN 4 E 13.183)
Jagdbehörden stellen erste Grundstücke jagdfrei
Grundstückseigentümer aus ganz Deutschland haben inzwischen Eilanträge auf jagdrechtliche Befriedung ihrer Grundstücke gestellt - und fast täglich kommen neue hinzu.
In Baden-Württemberg hat das Landratsamt Konstanz als erste Behörde in Deutschland einem Landwirt vorläufig den Austritt aus der Jagdgenossenschaft gestattet, um einer Verurteilung durch das Verwaltungsgericht Freiburg im Eilverfahren zu entgehen. Das Landratsamt Calw, ebenfalls Baden-Württemberg, hat sich dieser Vorgehensweise angeschlossen. Andere Behörden haben bereits signalisiert, gleichartig zu entscheiden.
Damit entlassen die ersten Behörden in Deutschland Grundstückseigentümer, welche die Jagd auf ihren Flächen ablehnen, vorläufig aus der Zwangsmitgliedschaft in den Jagdgenossenschaften. Endgültige Regelungen werden erst nach Inkrafttreten der Änderungen des Bundesjagdgesetzes vorgenommen.
»Es freut meine Mandanten und mich, dass der durch die gerichtlichen Eilanträge aufgebaute Druck auf die Behörden Erfolge bringt«, so Rechtsanwalt Dominik Storr, der zahlreiche Grundstückseigentümer vertritt. »Es ist auch sehr begrüßenswert, dass Behörden dem Begehren von Jagdgegner nachkommen, so dass in diesen Fällen entsprechende gerichtliche Eilanträge nicht mehr notwendig sind.«
Wird auch Ihr Grundstück zwangsbejagt?
Informationen: www.zwangsbejagung-ade.de
Original-Inhalt von Magazin Freiheit für Tiere