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G Grüning & Partner 3 Min. Lesezeit · 574 Wörter · 29 Aufrufe Deutschland

Ärzte melden rechtswidrige Bewertungen - und warten. Warum Portale selten reagieren, was das Recht wirklich erlaubt und wie Praxen ihre Reputation dennoch schützen können.

Warum Ärzte bei falschen Bewertungen scheitern - und was das Recht tatsächlich erlaubt

Viele niedergelassene Ärzte haben negative Bewertungen bereits gemeldet - ohne Ergebnis. Was sie häufig nicht wissen: Das deutsche Recht gibt ihnen klare Handhabe gegen unwahre Tatsachenbehauptungen und Bewertungen von Personen, die nachweislich nie Patient in der Praxis waren. Der Bundesgerichtshof hat die Rechte der Ärzte zuletzt gestärkt. Das Problem ist nicht das Recht - sondern das fehlende Wissen darüber, wie man es richtig anwendet.

Bad Wiessee, Oktober 2026. "Ich habe die Bewertung gemeldet. Jameda hat nicht reagiert." Diesen Satz hört man in Arztpraxen häufig - und er beschreibt eine der frustrierendsten Erfahrungen, die niedergelassene Mediziner im Umgang mit Bewertungsportalen machen. Laut einer DocCheck-Studie unternehmen nur rund zehn Prozent der betroffenen Ärzte überhaupt aktive Schritte gegen als ungerechtfertigt empfundene Bewertungen. Der Großteil gibt auf - oder hat es erst gar nicht versucht.
Der Rückzug ist verständlich - rechtlich jedoch unbegründet. Der Bundesgerichtshof hat in mehreren Verfahren klargestellt: Portalbetreiber wie Jameda sind verpflichtet, gemeldete Bewertungen zu prüfen, sobald ein Arzt eine konkrete Beanstandung einreicht. Das OLG Hamm entschied zudem, dass Bewertungen mit nachweislich falschen Tatsachenbehauptungen vom Portal gelöscht werden müssen. Die Hürde liegt nicht im Recht, sondern in der korrekten Formulierung der Beanstandung.

"Die meisten Meldungen scheitern nicht, weil das Recht auf der Seite des Portals steht. Sie scheitern, weil die Begründung fehlt oder zu allgemein formuliert ist. Eine Meldung ohne rechtliche Einordnung wird schlicht nicht bearbeitet."
- Matthias Grüning, Entwickler Dr. ORM

Dabei ist der rechtliche Rahmen klar: Unwahre Tatsachenbehauptungen, Beleidigungen und Bewertungen von Personen, die nachweislich keine Behandlung in der betreffenden Praxis erhalten haben, sind nach geltendem deutschen Recht angreifbar - auf Basis des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts, des Unterlassungsanspruchs sowie der Pflichten der Portalbetreiber als Host-Provider. Der BGH hat 2022 die Rechte der Ärzte gegenüber Bewertungsplattformen nochmals gestärkt.
Das Problem liegt in der Praxis: Eine wirksame Beanstandung erfordert eine strukturierte Begründung, die auf die konkreten Richtlinienverstöße des jeweiligen Portals eingeht - und gleichzeitig die relevanten rechtlichen Grundlagen benennt. Weder das Medizinstudium noch die Praxisführung bereiten Ärzte auf diese Aufgabe vor. Laut KBV-Arztmonitor verbringen niedergelassene Ärzte bereits heute im Schnitt über 55 Wochenstunden in der Praxis, davon etwa 14 Prozent mit administrativen Tätigkeiten.
Dr. ORM setzt genau hier an: Die Plattform analysiert jede Bewertung automatisiert auf Basis rechtlicher Kriterien und erstellt auf dieser Grundlage eine strukturierte Mustervorlage für die Meldung an den Portalbetreiber. Die finale Prüfung und der Versand liegen beim Arzt - eine Rechtsberatung im Einzelfall ersetzt das System ausdrücklich nicht. Die rechtliche Einschätzung im Zweifel bleibt Aufgabe eines spezialisierten Anwalts.
Weitere Informationen: www.dr-orm.de

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Dr. ORM ist eine Software-as-a-Service-Lösung für Arzt- und Zahnarztpraxen zur automatisierten Überwachung, Analyse und professionellen Beantwortung von Online-Bewertungen auf Portalen wie Google, Jameda und weiteren. Die Plattform unterstützt Praxen dabei, rechtswidrige Bewertungen zu identifizieren und Löschungsschreiben an die Portalbetreiber vorzubereiten. Dr. ORM ist ein Produkt der Grüning & Partner, Bad Wiessee.

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