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GEBAB Larentia und Minerva - Schadenersatz für Schiffsfondsanleger

N Nittel - Rechtsanwalt | Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht 2 Min. Lesezeit · 335 Wörter · 334 Aufrufe

Mit mehr als 25 Mio. € beteiligten sich Anleger im Jahr 2005 an dem GEBAB Fonds Beteiligungsgesellschaft LARENTIA + MINERVA mbH & Co. KG. Dieser investierte in zwei baugleiche im Jahr 2005 abgelieferte Containerschiffe. Die wirtschaftliche Entwicklung des Fonds blieb weit hinter den bei den Anlegern geweckten Erwartungen zurück.

Wir vertreten zahlreiche Anleger dieses Fonds, denen zum Erwerb der Anteile durch eine in München ansässige Vermögensberatungsgesellschaft geraten wurde. Hierzu wurden die Anleger zunächst mittels eines Informationsbriefes, datierend „München im April 2005“ angeschrieben und auf das Fondsangebot aufmerksam gemacht. Die Kernaussagen, die für das Angebot sprächen, wurden wie folgt hervorgehoben:

- Leistungsfähige Containerschiffe
- Sehr gute Ausschüttungen
- Chancen auf (noch) höhere Einnahmen
- Geringe Kapitalbindung
- Guter Zweitmarkt, Keine Bindungsfristen

Unzureichende Aufklärung über Risiken der Schiffsfonds-Beteiligung

Aus Gesprächen mit zahlreichen Anlegern wissen wir, dass sie über die Risiken der ihnen empfohlenen hochspekulativen Schiffsfondsbeteiligungen gar nicht oder nicht ausreichend informiert wurden. Geschlossene Fonds sind, wie es der Bundesgerichtshof formuliert hat, unternehmerische Beteiligungen die als solche das Risiko bergen, dass das eingesetzte Kapital zumindest zu einem Teil verloren gehen kann. Die Risiken der Beteiligung hätten daher einen wesentlichen Teil der Beratung bilden müssen.

Da bestimmte Fehler in der Beratung immer wieder auftauchen, sehen wir vielversprechende Chancen zur Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen für Anleger des GEBAB Fonds Beteiligungsgesellschaft LARENTIA + MINERVA mbH & Co. KG.

Haben auch Sie eine Beteiligung am GEBAB Fonds Beteiligungsgesellschaft LARENTIA + MINERVA mbH & Co. KG gezeichnet? Möchten Sie wissen, ob Sie Chancen haben, Ihr investiertes Geld zurückzubekommen?

Rufen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne.

Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht
Ihr Ansprechpartner
Michael Minderjahn, Rechtsanwalt
minderjahn@nittel.co

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