GAF Active Life Fonds in der Krise - Anleger haben Schadenersatzansprüche gegen beratende Banken
Die Fonds "GAF Active Life 1 Renditebeteiligungs-GmbH & Co. KG" und "GAF Active Life 2 Renditebeteiligungs-GmbH & Co. KG" befinden sich in der Krise. Beide Fonds investieren in Policen US-amerikanischer Lebensversicherungen. Da bei der Konzeption des Fonds anscheinend veraltete Sterbetafeln aus dem Jahr 2001 zugrunde gelegt wurden und sich die durchschnittliche Lebenserwartung der Versicherten verlängert hat, bleiben die Ausschüttungen deutlich hinter den Prognosen zurück.
Auf den Gesellschafterversammlungen der Fonds am 8. Juni 2010 wurde den Anlegern mitgeteilt, dass nur noch eingeschränkt mit Ausschüttungen zu rechnen sei. Von der versprochenen sicheren Rendite der Fonds ist für die betroffenen Anleger nichts übrig geblieben. Tatsächlich scheint völlig offen, ob und in welcher Höhe es zum Ende der vorgesehenen Laufzeit der Fonds in den Jahren 2014 beziehungsweise 2016 zu Rückzahlungen kommen wird. Auf dem Zweitmarkt wurden für Anteile beider Fonds zuletzt nur noch ca. 35 % des Nominalwertes erzielt. Mathias Nittel, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, der zahlreiche Anleger von GAF-Fonds vertritt vermutet eine weitere negative Entwicklung: "Es ist zu befürchten, dass sich die Situation der Fonds in den Geschäftsjahren 2009 und 2010 weiter verschlechtert hat."
Für die Gesellschafter, die mit ihrer Beteiligung an den GAF Active Life Fonds erhebliche Verluste erlitten haben und voraussichtlich noch erleiden werden, sieht der Verbraucheranwalt allerdings gute Aussichten, Schadenersatzansprüche gegen die sie beratenden Banken durchzusetzen.
Zu optimistische Prognosen aufgrund überholter Sterbetafeln
Bei der Fondsauflage seien möglicher Weise Sterbetafeln zu Grunde gelegt worden, die überholt gewesen seien, so Anwalt Nittel. Hinzu kämen Presseberichte über das US-Unternehmen Coventry First, LL.C., das in seiner Funktion als Einkäufer der Lebensversicherungspolicen eine Schlüsselrolle für den Erfolg der Fonds zukam. Ob die im Prospekt hierzu enthaltenen Informationen als zutreffende Information der Anleger zu werten sind, müssten die Gerichte entscheiden.
Keine "sichere Anlage"
Vielen seiner Mandanten seien die Beteiligung an den GAF Active Life Fonds von ihrer Bank als "sicher Anlage" angeboten worden. "Hier wurde mit einer äußerst trügerischen Sicherheit geworben. Die wirtschaftliche Entwicklung der Fonds zeigt, dass die Betonung der Sicherheit der Fonds eine absolute Falschinformation der Anleger war", so der Anlegeranwalt.
Keine Aufklärung über "Kickbacks"
Der Heidelberger Fachanwalt verweist auch auf einen weiteren Angriffspunkt, mit dem sich Schadenersatzansprüche von Anlegern begründen ließen: "In keinem der mir bekannten Fälle wurden die Anleger von ihren Banken, die ihnen eine Beteiligung an einem GAF-Fonds empfohlen und vermittelt haben, über Rückvergütungen bzw. deren genaue Höhe informiert. Dabei liegen uns inzwischen Unterlagen vor, aus denen sich ergibt, dass eine Bank Rückvergütungen in Höhe von insgesamt 7,4 % des Anlagekapitals erhalten hat." Nittel verweist auf eine inzwischen gefestigte Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, die die Banken verpflichtet, die Anleger über ihr Provisionsinteresse aufzuklären. "Hat die Bank diese Aufklärung unterlassen, ist sie dem Anleger zum Schadenersatz verpflichtet."
Für zahlreiche seiner Mandanten bestreitet Mathias Nittel daher inzwischen den Klageweg. "Angesichts der groben Verfehlungen vieler Banken bei der Beratung ihrer Kunden sehe ich für die Durchsetzung der Schadenersatzansprüche gute Chancen."Über Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht
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