Di, 21. Jul 🇩🇪 DE 🌐 EN DE Preise
AD-HOC Aktuelle Ad-Hoc-Meldungen: 15:30 Pferdegestützte Therapie für Kinder mit Verhaltensauffälligkeiten. 11:25 gevekom gewinnt TotalEnergies Safety Award 2026 & beweist Expertise im.... 10:17 KI als Chefsache: CrossX-IT zeigte Geschäftsführern, wann Künstliche I.... 08:36 Privatverkauf vs. Makler: In Dresden kann das mehrere Zehntausend Euro.... 13:30 TippGold will das Empfehlungsgeschäft im Versicherungsvertrieb neu org.... 12:27 Aus Pflegevermittlung Rhein-Main wird Thalpos Pflegevermittlung: Ihre.... 09:02 Bäckereien schließen: Diese bayerische Dinkelbäckerei liefert frische.... 16:46 Hotelier Timm Backhaus wechselt an die Spitze der Nektar Natura GmbH.
Finanzen Für Wirtschaftsjournalisten

Fehler bei Widerrufsbelehrung: Sparkasse muss Vorfälligkeitsentschädigung zurückzahlen

N Nittel - Rechtsanwalt | Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht 1 Min. Lesezeit · 255 Wörter · 592 Aufrufe

Dass sie beim Abschluss eines Immobilienkredites eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung verwendet hat, kommt einer Sparkasse teuer zu stehen. Das Landgericht Karlsruhe (Az. 4 O 395/13) verurteilte die Sparkasse, einem Kunden die bei vorzeitiger Ablösung des Kredits berechnete Vorfälligkeitsentschädigung von mehr als 11.000 € sowie Zinsen in Höhe von 12,25 % zurück zu zahlen.

Das Landgericht Karlsruhe beanstandete, dass die Sparkasse in der Widerrufsbelehrung die Ausführungen zu den finanzierten Geschäften nicht entsprechend der in der Musterwiderrufsbelehrung enthaltenen Gestaltungshinweise angepasst hätte. Dies sei ausschlaggebend dafür, dass die Widerrufsbelehrung fehlerhaft sei und die 14-tägige Frist zum Widerruf daher nicht in Gang gesetzt worden sei.

Das Gericht verurteilte die Sparkasse nicht nur dazu, die Vorfälligkeitsentschädigung zurückzuzahlen. Sie muss hierauf darüber hinaus 12,25 % Zinsen zahlen. Dies begründete das Gericht damit, dass die Sparkasse nach dem Vortrag des Klägers diesen Zinssatz für Dispokredite verlangen würde und die Vorfälligkeitsentschädigung dafür verwendet hätte, Dispokredite zu gewähren.

Lassen Sie die Widerrufsbelehrung Ihres Immobilienkreditvertrages durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht prüfen - kostenlos!

Artikellink: http://darlehenswiderruf.net/2015/05/19/fehlerhafte-widerrufsbelehrung-sparkasse-muss-vorfaelligkeitsentschaedigung-zurueckzahlen/

Nittel & Minderjahn | Rechtsanwälte Partnerschaft mbB

Neckargemünd: Bahnhofstraße 24, 69151 Neckargemünd
Tel.: 06223 - 7298080 | Fax: 06223 - 7298080

München: Residenzstraße 25, 80333 München
Tel.: 089 - 25549850 | Fax: 089 - 25549855

Hamburg: Dörpfeldstraße 6, 22609 Hamburg
Tel.: 040 - 53799042 | Fax: 040 - 53799043

Berlin: Cicerostraße 21, 10709 Berlin
Tel.: 030 - 95999280 | Fax: 030 - 95999279

www.nm-recht.de | www.nittel.co | www.darlehenswiderruf.net

info@nittel.co

Vom Anwalt falsch beraten? Anlegerprozess verloren?
Mehr zu Schadenersatz bei Anwaltsfehlern: www.anwaltshaftung.de

Anzeige
Ende Anzeige

Original-Inhalt von Nittel - Rechtsanwalt | Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

Sie haben ein rechtliches Anliegen zu dieser Mitteilung? Inhalt melden Eigene Daten entfernen Meldungen sind kostenlos.
Sie sind als Firma oder Pressekontakt dieser Mitteilung hinterlegt? Mit der hinterlegten E-Mail-Adresse bei pressekonto anmelden Sie erhalten einen Anmeldelink per E-Mail – ganz ohne Passwort.