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Fehler bei Widerrufsbelehrung: Sparkasse muss Vorfälligkeitsentschädigung zurückzahlen

N Nittel - Rechtsanwalt | Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht 1 Min. Lesezeit · 255 Wörter · 603 Aufrufe

Dass sie beim Abschluss eines Immobilienkredites eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung verwendet hat, kommt einer Sparkasse teuer zu stehen. Das Landgericht Karlsruhe (Az. 4 O 395/13) verurteilte die Sparkasse, einem Kunden die bei vorzeitiger Ablösung des Kredits berechnete Vorfälligkeitsentschädigung von mehr als 11.000 € sowie Zinsen in Höhe von 12,25 % zurück zu zahlen.

Das Landgericht Karlsruhe beanstandete, dass die Sparkasse in der Widerrufsbelehrung die Ausführungen zu den finanzierten Geschäften nicht entsprechend der in der Musterwiderrufsbelehrung enthaltenen Gestaltungshinweise angepasst hätte. Dies sei ausschlaggebend dafür, dass die Widerrufsbelehrung fehlerhaft sei und die 14-tägige Frist zum Widerruf daher nicht in Gang gesetzt worden sei.

Das Gericht verurteilte die Sparkasse nicht nur dazu, die Vorfälligkeitsentschädigung zurückzuzahlen. Sie muss hierauf darüber hinaus 12,25 % Zinsen zahlen. Dies begründete das Gericht damit, dass die Sparkasse nach dem Vortrag des Klägers diesen Zinssatz für Dispokredite verlangen würde und die Vorfälligkeitsentschädigung dafür verwendet hätte, Dispokredite zu gewähren.

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Artikellink: http://darlehenswiderruf.net/2015/05/19/fehlerhafte-widerrufsbelehrung-sparkasse-muss-vorfaelligkeitsentschaedigung-zurueckzahlen/

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