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EEH Schiffsfonds MS Svenja in Schieflage - Fachanwälte helfen Fondsanlegern

N Nittel - Rechtsanwalt | Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht 4 Min. Lesezeit · 739 Wörter · 484 Aufrufe

An der M/S "Svenja" GmbH & Co. KG, einer vom Elbe Emissionshaus (EEH) aufgelegte Fondgesellschaft, haben sich im Jahr 2008 mehr als 500 Anleger mit knapp 14 Mio. € beteiligt. Das Fondsschiff, ein ehemals unter dem Namen MS "Beluga Graduation" und heute unter dem Namen MS "BBC Thames" fahrender Mehrzweckfrachter, hat Schlagseite. Bereits in der EEH-Leistungsbilanz 2010 für das Jahr 2011 war von stark gestiegenen Schiffsbetriebskosten und Charterraten, die unter Prospektniveau lagen, die Rede. Die erste Quartalstilgung für 2011 sei ausgesetzt worden und es würden nur "nahezu kostendeckende" Erlöse, in anderen Worten also laufende Verluste erzielt.

Totalverlust für Anleger?

Da die Krise der Schiffsbranche unvermindert anhält und auch auf absehbare Zeit nur äußerst niedrigen Charterraten zu erwarten sind, stehen die Aussichten für einen künftig kostendeckenden Schiffsbetrieb schlecht. Den Anlegern des EEH Schiffsfonds MS Svenja drohen damit weitere Nachforderungen und, betrachtet man die Situation bei zahlreichen anderen Schiffsfonds, schlimmstenfalls der Totalverlust ihrer Einlagen.

Die Anleger stehen jetzt vor der Frage, den drohenden Verlust zu akzeptieren, oder um ihr Geld zu kämpfen - die Chancen stehen nicht schlecht. Allerdings ist zu beachten, dass die Verjährung von Schadenersatzansprüchen möglicherweise Verjährung droht. Schnelles Handeln ist daher angeraten. Mehr Informationen zur Verjährung von Ansprüchen von Anlegern geschlossener Fonds: http://www.nittel.co/kanzlei/aktuell/verjaehrung-von-schadenersatzanspruechen-von-anlegern-geschlossener-fonds.html

Gute Chancen für die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen

Warum kommen wir zu dieser grundsätzlich optimistischen Einschätzung? Für Mandanten, die am EEH Schiffsfonds MS Svenja beteiligt sind, haben wir bisher sowohl die Beratungen, als auch den Prospekt des Fonds geprüft und dabei nach unserer Auffassung Ansatzpunkte für Schadenersatzansprüche festgestellt. Die Schadenersatzansprüche richten sich gegen die Berater, beratenden Banken und gegen die Gründungsgesellschafter des Fonds, die nach einer aktuellen BGH-Entscheidung ebenfalls für die Falschberatung haften - http://www.nittel.co/kanzlei/aktuell/gruendungsgesellschafter-von-fonds-haften-fuer-falschberatung.html.

Völlig unzureichende Aufklärung über Risiken

Aus Gesprächen mit zahlreichen Anlegern wissen wir, dass diese über die Risiken, die sich in der gegenwärtigen Krise des Fonds verwirklicht haben, von ihren Beratern vor der Zeichnung des Fonds nicht informiert wurden. Geschlossene Fonds sind, wie es der Bundesgerichtshof formuliert hat (Az. III ZR 249/09), unternehmerische Beteiligungen die als solche das Risiko bergen, dass das eingesetzte Kapital zumindest zu einem Teil verloren gehen kann. Die Risiken der Beteiligung hätten daher einen wesentlichen Teil der Beratung bilden müssen.

Falschberatung begründet Schadenersatzansprüche der Anleger

Die im Vertrieb des Schiffsfonds beteiligten Berater haben die Anleger mit denen wir bislang gesprochen haben über die Risiken dieser hochspekulativen Schiffsfondsbeteiligung gar nicht oder nicht ausreichend informiert. Wir haben bei einer Analyse der Beratungen insbesondere folgende Mängel festgestellt:

- Hoher Weichkosten-Anteil verschwiegen
- Hohe Vertriebskosten - verschwiegen
- Keine Aufklärung über die Risiken der Beteiligung
- Starke Schwankungen der Charterraten nach Auslaufen von Festcharterzeiten möglich - verschwiegen
- Einfluss der Charterraten auf den Schiffswert - verschwiegen
- Schiffsfonds als Altersvorsorge nicht geeignet - dennoch als Altersvorsorge empfohlen
- Keine Aufklärung über das Provisionsinteressen der beratenden Banken und Sparkassen (kickbacks)

Da bestimmte Fehler in der Beratung immer wieder auftauchen, sehen wir vielversprechende Chancen zur Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen wegen der Verletzung von Pflichten aus den jeweils geschlossenen Beratungsverträgen.

Haben auch Sie eine Beteiligung am EEH Schiffsfonds MS Svenja gezeichnet? Möchten Sie wissen, ob Sie Chancen haben, Ihr investiertes Geld zurückzubekommen? Rufen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne.

Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht
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Artikellink: http://www.nittel.co/kanzlei/aktuell/eeh-schiffsfonds-ms-svenja-in-schieflage-fachanwaelte-helfen-fondsanlegern.html

Über Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht

Die Anwälte von Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht in Heidelberg, München, Berlin und Hamburg vertreten seit Jahren mit großem Erfolg private und institutionelle Anleger gegen Banken, Versicherungen, andere Finanzinstitute, Vermögensverwalter, Anlageberater und sonstige Finanzdienstleister sowie Emittenten von Anlageprodukten. Unsere Kernkompetenz ist es, Anleger vor unseriösen und betrügerischen Angeboten zu schützen und Schadenersatzansprüche durchzusetzen.

Darüber hinaus betreuen wir Bankkunden in bank- und kreditrechtlichen Fragestellungen. Mehr Informationen zu Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht finden Sie im Internet unter http://www.nittel.co oder http://www.schiffsfonds-anleger.de.

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