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DS Renditefonds Nr. 109 VLCC Saturn Glory in der Krise - Fachanwälte helfen Anlegern

N Nittel - Rechtsanwalt | Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht 2 Min. Lesezeit · 415 Wörter · 833 Aufrufe

Reduzierte Charterraten, ausgesetzte Ausschüttungen, nicht mehr gegebene Kapitaldienstfähigkeit. Die rund 1.000 Anleger des Dr. Peters DS Renditefonds Nr. 109 VLCC Saturn Glory fahren mit ihrem Supertanker in gefährlicher See. Insgesamt haben sie 39,1 Mio. € in den Fonds investiert. Ob sie davon jemals etwas wiedersehen, ist fraglich. Viel wahrscheinlicher ist, dass sie die bisher erhaltenen Ausschüttungen in Höhe von 26,8% bzw. 35% an die Fondsgesellschaft zurückzahlen müssen.

Ob und wie lange die finanzierende Bank noch abwartet, bis sie die der Fondsgesellschaft gegebenen Kredite kündigt und das Fondsschiff verwertet zwangsversteigert oder zwangsverkauft wird, ist offen. Da eine nachhaltige Erholung auf den weltweiten Chartermärkten von Brancheninsidern in allernächster Zukunft nicht erwartet wird, stehen die Chancen für ein Überleben des Fonds schlecht. Den Anlegern droht daher der Totalverlust ihrer Einlage.

Reduzierte Chartereinnahmen und ungewisser Ausgleich zum Ende der Charterdauer

Der Charterer zahlt, wie die Dr. Peters Group veröffentlicht (hier), seit Anfang 2010 nur noch die jeweils aktuelle Marktrate. Die durch die Differenz zur Festcharterrate aufgebauten Rückstände soll der Charterer spätestens Ende 2014 zurückführen. Ob er angesichts seiner minimalen Kapitalausstattung dazu aus eigenen Mitteln in der Lage sein wird, ist höchst fraglich.

Beratungsfehler

Anlegern des Renditefonds berichten uns, dass sie von ihrem Berater auf die im Gesellschaftsvertrag - abweichend von der gesetzlichen Regelung - vorgesehene Möglichkeit der Rückforderung erhaltener Ausschüttungen durch die Fondsgesellschaft nicht hingewiesen wurden.

Dieser Fehler in der Beratung alleine reicht grundsätzlich bereits aus, um Schadenersatzansprüche zu begründen.

In den Gesprächen konnten wir eine Vielzahl weiterer Beratungsfehlerfeststellen. So wurden Anleger insbesondere regelmäßig nicht informiert über:

die Höhe der Vertriebskosten,
den Anteil der von Anlegern aufzubringenden Geldern, die tatsächlich für die Anschaffung des Schiffs verwendet werden und den Anteil, der für nicht investive Zwecke (Zinsen, Vergütungen, Provisionen etc.) ausgegeben wird,
das eigene Provisionsinteresse des Beraters (bei Banken und Sparkassen),
die fehlende Veräußerbarkeit der Anteile (fehlender Zweitmarkt),
den Charakter als hochspekulative Anlage mit Totalverlustrisiko,
die fünfjährige Nachhaftung bei Übertragung der Fondsanteile.

Möchten Sie als Anleger des DS Renditefonds Nr. 109 wissen, ob Ihnen Schadenersatzansprüche zustehen? Rufen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne.

Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht
Ihre Ansprechpartner
Mathias Nittel, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Michael Minderjahn, Rechtsanwalt
info@nittel.co

Heidelberg:
Hans-Böckler-Straße 2 A, 69115 Heidelberg
Tel.: 06221 915770 | Fax: 06221 9157729

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