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Die Heilfürsorge-Falle: teuer versichert im Ruhestand

R RetterFinanz 2 Min. Lesezeit · 452 Wörter · 33 Aufrufe Deutschland

Feuerwehrleute mit freier Heilfürsorge riskieren im Ruhestand hohe Kosten für die Krankenversicherung. RetterFinanz erklärt, wie die Anwartschaft hilft.

Ein Vorteil heute, ein teures Problem morgen
Scharbeutz. Wer als Feuerwehrbeamter im Einsatzdienst arbeitet, hat in vielen Bundesländern Anspruch auf freie Heilfürsorge. Der Dienstherr trägt die Krankheitskosten, eine eigene Krankenversicherung ist während der aktiven Zeit meist überflüssig. Genau dieser Vorteil kann im Ruhestand aber zur Kostenfalle werden. Darauf macht die auf Einsatzkräfte spezialisierte Finanzberatung RetterFinanz aufmerksam.

Der Grund liegt in einem Detail, das im Dienstalltag kaum jemand auf dem Schirm hat. Ohne eine große Anwartschaft werden für die spätere private Krankenversicherung keine entsprechenden Alterungsrückstellungen aufgebaut, also kein finanzieller Puffer für später. Endet die Heilfürsorge mit dem Ruhestand, benötigt der pensionierte Beamte wieder einen vollständigen Krankenversicherungsschutz. Wer erst dann neu in die private Krankenversicherung einsteigt, dessen Beitrag richtet sich nach dem dann hohen Eintrittsalter und dem aktuellen Gesundheitszustand. Zwischenzeitliche Diagnosen können zu Zuschlägen, Leistungseinschränkungen oder dazu führen, dass der gewünschte Tarif nicht mehr angenommen wird.

Die Lösung heißt Anwartschaft
Gegen dieses Problem gibt es ein wirksames Mittel: die Anwartschaftsversicherung. Sie wird früh im Dienst abgeschlossen und ruht während der Heilfürsorge gegen einen reduzierten Beitrag. Bei Bedarf lässt sie sich ohne neue Gesundheitsprüfung in eine vollwertige private Krankenversicherung umwandeln. Besonders die große Anwartschaft ist interessant, weil nur sie zusätzlich das Eintrittsalter berücksichtigt und weiter Alterungsrückstellungen bildet. So bleiben die Beiträge im Ruhestand eher bezahlbar.

RetterFinanz weist darauf hin, dass neben der Anwartschaft auch die Pflegepflichtversicherung zu beachten ist, die selbst mit Heilfürsorge vorgeschrieben ist. Ebenso sollten Ehepartner und Kinder abgesichert werden, da sie nicht unter die Heilfürsorge fallen. Wie das am besten gelöst wird, hängt von ihrer individuellen Situation und dem geltenden Beihilferecht ab.

"Die Heilfürsorge fühlt sich an wie ein Sechser im Iotto, und genau das ist die Gefahr. Wer sich früh um eine Anwartschaft kümmert, hält sich die spätere Absicherung bezahlbar. Wer es verpasst, riskiert im Ruhestand unnötig hohe Kosten."
Simon Schöffl, Gründer von RetterFinanz

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RetterFinanz ist eine auf Einsatzkräfte spezialisierte Finanz- und Versicherungsberatung für Feuerwehr, Rettungsdienst und öffentlichen Dienst. Im Mittelpunkt stehen Steueroptimierung, passende Absicherung und ein nachhaltiger Vermögensaufbau, immer verständlich, fair und abgestimmt auf den Berufsalltag von Einsatzkräften. Mehr unter retterfinanz.de.

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