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Bausparkredite: Sofort-Entschädigung für gezahlte Darlehensgebühr

I IP Assistent UG (haftungsbeschränkt) 2 Min. Lesezeit · 351 Wörter · 836 Aufrufe

Haben Sie bei der Auszahlung Ihres Bausparkredits eine Gebühr bezahlt? Dann holen Sie sich jetzt eine Sofort-Entschädigung für das Geld, dass Sie an die Bausparkasse gezahlt haben.

Wir zahlen unseren Kunden eine Sofort-Entschädigung für eine Darlehensgebühr, die die Bausparkasse unzulässigerweise bei der Auszahlung des Bausparkredites verlangte. Diesen Service bieten wir über das Portal auf www.bankgebuehr-zurueck.de an.
Wenn es zur Auszahlung des Bausparkredites kam, haben viele Bausparkassen eine Darlehensgebühr vom Bausparer gefordert. Inzwischen hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass die Erhebung einer solchen Darlehensgebühr unzulässig war. Der Bausparer kann deshalb die gezahlte Darlehensgebühr zurückverlangen.

Mit der Auseinandersetzung mit der Bausparkasse hat unser Kunde nichts zu tun, wenn er sich für die Sofort-Entschädigung entscheidet. Kommen wir bei der Prüfung der Kreditunterlagen zu der Auffassung, dass ein Rückzahlungsanspruch bestehen könnte, bieten wir unseren Kunden die Auszahlung von 50 % der Darlehensgebühr als Sofort-Entschädigung an. Im Gegenzug überträgt uns der Kunde den Rückzahlungsanspruch.

Die Abwicklung erfolgt schnell und unkompliziert. Die Bausparunterlagen können über das Portal auf www.bankgebuehr-zurueck.de an uns übersandt werden. Nach der Abtretung des Rückzahlungsanspruches zahlen wir die Sofort-Entschädigung innerhalb von 48 Stunden auf das Konto unseres Kunden. Den außergerichtlichen Streit führen ausschließlich wir mit der Bausparkasse. Auch mit dem Risiko einer Klage hat unser Kunde nichts zu tun, falls die Bausparkasse die Rückzahlung verweigert. Sollte eine Klage notwendig sein, führen wir diese auf eigene Kosten und eigenes Risiko.

Unser Service gilt für Bearbeitungsgebühren, die die Bausparkasse bei der Vergabe von Darlehen kassiert. Davon erfasst sind auch Gebühren, die von der Bausparkasse laufzeitunabhängig gefordert werden. Ob solche Gebühren gezahlt wurden, kann leicht dem Auszug des Bausparkontos entnommen werden. Häufig wurden die Bearbeitungsgebühren zu Beginn des Kreditvertrages gezahlt.

Über:

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Herr Heiner Heldt
Holstenwall 10
20355 Hamburg
Deutschland

fon ..: 040371577
web ..: http://bankgebuehr-zurueck.de
email : info@bankgebuehr-zurueck.de

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