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Recht Für Wirtschaftsjournalisten

Aus für den SEB Immoinvest - Verjährung von Schadenersatzansprüchen droht

N Nittel - Rechtsanwalt | Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht 2 Min. Lesezeit · 312 Wörter · 902 Aufrufe

Fachanwälte raten zu schnellem Handeln

Es kam wie erwartet: Die SEB hat ihr Ziel nicht erreicht und muss ihren offenen Immobilienfonds SEB Immoinvest auflösen. Der Fonds, der zuletzt ein Volumen von rund 6 Milliarden Euro hatte, hatte seit zwei Jahren die Rücknahme von Anteilen ausgesetzt. Nach Ablauf dieser Frist muss der Fonds entweder öffnen oder liquidiert werden. Dem Management des SEB Immoinvest war es nicht gelungen, ausreichend Vertrauen bei seinen Anlegern zu gewinnen. Die Rückgabewünsche überstiegen die vorhandene Liquidität bei weitem, so dass keine Verkäufe angenommen wurden.

Da der offizielle Rücknahmepreis der SEB mit 51,26 € mehr als 30% unter dem Wert lag, der sich am Zweitmarkt erzielen ließ, schließen Experten auf einen erheblichen Abwertungsbedarf beim Immobilienportfolio des Fonds. Damit dürfte es auch wenig wahrscheinlich sein, dass die Abwicklung des Fonds zu einer vollständige Rückzahlung der investierten Anlegergelder führen wird.

Die Hoffnung mancher Anleger, dass sie nach Ablauf der zweijährigen Schließung wieder an ihr Geld kommen, hat sich damit nicht erfüllt. Auch für eine Rückzahlung des investierten Kapitals im Zuge der bis 2017 erfolgenden Abwicklung besteht derzeit kaum realistische Hoffnung.

Für die Anleger, die die Chance nutzen wollen, ihr eingesetztes Geld im Wege des Schadenersatzes vollständig zurückzubekommen, besteht nun akuter Handlungsbedarf, wenn sie nicht die Verjährung von Schadenersatzansprüchen riskieren möchten.

Mehr Informationen zu Schadenersatzansprüchen beim SEB Immoinvest erhalten Sie hier.

Mehr Informationen zur Verjährung von Schadenersatzansprüchen bei offenen Immobilienfonds erhalten Sie hier.

Für eine individuelle Beratung und Prüfung Ihrer Schadenersatzansprüche stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht
Ihr Ansprechpartner
Alexander Meyer, Rechtsanwalt
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Heidelberg: Hans-Böckler-Straße 2 A, 69115 Heidelberg
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