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Anwaltshaftung: unterlassenes Einlegen von Rechtsmitteln

N Nittel - Rechtsanwalt | Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht 2 Min. Lesezeit · 321 Wörter · 602 Aufrufe

Mit der Durchsetzung der Unwirksamkeit eines Kreditvertrages über 40.000 €, den eine Treuhandgesellschaft im Zusammenhang mit dem Beitritt zum Cumulus-Immobilienfonds "Neue Bundesländer Nr. 6" abgeschlossenen hatte, beauftragten Fondsanleger eine in München ansässige "Anlegerkanzlei". Das Landgericht im pfälzischen Frankenthal wies die Klage gegen die finanzierende Sparkasse in erster Instanz ab.

Die Kanzlei legte gegen dieses Urteil beim Oberlandesgericht Zweibrücken Berufung ein. Die Berufung unterschrieb eine in der Kanzlei tätige Rechtsanwältin, die nicht über die damals noch erforderliche Zulassung beim OLG verfügte. Sie war aber als Vertreterin eines der am OLG auftrittsbefugten Kanzleiinhaber bestellt. Die nach seiner Ansicht nicht wirksam eingelegte Berufung verwarf das Oberlandesgericht. Obwohl eine Rechtsbeschwerde gegen die Entscheidung des Oberlandesgerichts erfolgversprechend gewesen wäre, legte die Kanzlei keine Rechtsmittel ein. Das die Klage abweisende Urteil wurde so rechtskräftig. Die Anleger waren ihre Darlehensverbindlichkeiten in Höhe von 40.000 € nicht los geworden.

Die Anleger beauftragten Kanzlei Nittel | Fachanwälte rund um Ihr Vermögen nach ausgiebiger Beratung mit der Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen unter dem Gesichtspunkt der Anwaltshaftung. In dem sich über mehrere Jahre hinziehenden, von Rechtsanwältin Dr. Katja Lembach geführten Verfahren setzten Nittel | Fachanwälte rund um Ihr Vermögen letztendlich die Schadenersatzansprüche der Mandanten durch. Die Münchner Kanzlei hat zwischenzeitlich die Anleger von den Darlehensverbindlichkeiten bei der Sparkasse in Höhe von 40.000 € freigestellt und darüber hinaus weiteren Schadenersatz geleistet.

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Artikellink: http://anwaltshaftung.de/2014/06/anwaltshaftung-unterlassene-einlegung-von-rechtsmitteln/

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