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Anonyme Hetze im Netz: Klarnamen-Petition erreicht den Bundestag - nach Erfolg gegen ein Bewertungsportal

S sterne-advo Rechtsanwaltsgesellschaft mbH 4 Min. Lesezeit · 718 Wörter · 38 Aufrufe Deutschland

Eine Petition für ein Klarnamengesetz erreicht den Bundestag - parallel wurde ein Verfahren gegen das Bewertungsportal kununu rechtskräftig abgeschlossen. Was das für Arbeitgeber bedeutet.

Düsseldorf, 20. August 2026 " Der Umgang mit anonymen Angriffen im Internet steht zunehmend im Fokus von Politik und Justiz. Die von Rechtsanwalt Jan Meyer (SterneAdvo Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Düsseldorf) initiierte Petition "Digitales Vermummungsverbot - Klarnamengesetz zum Schutz vor anonymer Hetze im Netz" wird nach Abschluss der Sammlung dem Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages zur Prüfung übergeben. Parallel dazu ist ein von SterneAdvo geführtes Verfahren gegen das Arbeitgeberbewertungsportal kununu rechtskräftig abgeschlossen - mit einer Linie, die genau dort ansetzt, wo die Petition politisch ansetzt: bei der Verantwortung der Plattformen für anonyme Beiträge.

Die politische Forderung

Das Anliegen der Petition ist einfach: Wer im Netz öffentlich Behauptungen aufstellt und andere herabsetzt, soll sich im Streitfall nicht dauerhaft hinter vollständiger Anonymität verstecken können. Die Petition wirbt für gesetzliche Regeln, die Betroffenen eine faire Verteidigung ermöglichen und Plattformen stärker in die Verantwortung nehmen, ohne die zulässige anonyme Meinungsäußerung abzuschaffen. Nach Abschluss der Sammlung wird das Anliegen nun dem Petitionsausschuss übergeben. Hintergründe und Argumente hat die Kanzlei unter https://sterne-advo.de/petition-klarnamengesetz/ zusammengestellt.

Was Gerichte schon heute verlangen

Dass diese Forderung juristisch anschlussfähig ist, zeigt die Rechtsprechung des Hanseatischen Oberlandesgerichts. Bereits 2024 hatte Rechtsanwalt Meyer im einstweiligen Rechtsschutz die Linie erstritten (Hanseatisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 8.2.2024, Az. 7 W 11/24): Wer bewertet wird und einen tatsächlichen Kontakt bestreitet, muss die Bewertung nicht hinnehmen, solange die Plattform die bewertende Person nicht so kenntlich macht, dass der Betroffene den Kontakt selbst überprüfen kann.

In einem von Rechtsanwalt Jan Meyer (SterneAdvo) parallel geführten Hauptsacheverfahren ist diese Linie nun rechtskräftig bestätigt worden (Landgericht Hamburg, Urteil vom 7.2.2025, Az. 324 O 315/24). Nach einem Hinweis des Oberlandesgerichts, dass die Berufung offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg habe (§ 522 Abs. 2 ZPO), nahm die Plattform ihr Rechtsmittel zurück (Hanseatisches Oberlandesgericht, Az. 7 U 8/25); die Unterlassungsverurteilung ist damit rechtskräftig.

Der Kern der Entscheidung: Es genügt nicht, dass die Plattform die Echtheit einer Bewertung intern prüft und dem Betroffenen anschließend nur versichert, es sei alles in Ordnung. Sie muss den Bewertenden vielmehr so weit kenntlich machen, dass der Betroffene die Zuordnung selbst nachvollziehen kann - ohne dass eine vollständige Offenlegung der Identität verlangt wird. Gelingt das nicht, ist die Bewertung zu unterlassen. Ein solcher Unterlassungstitel ist mit einem Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro je Zuwiderhandlung bewehrt und erfasst auch kerngleiche Bewertungen - anders als die bloße Löschung eines einzelnen Eintrags. Wie betroffene Unternehmen gegen anonyme Bewertungen vorgehen können, erläutert SterneAdvo unter https://sterne-advo.de/kununu-bewertung-loeschen/ - ein Überblick für Betroffene.

Politik und Justiz greifen ineinander

"Wer sich hinter Anonymität versteckt, um andere öffentlich herabzusetzen, darf nicht darauf vertrauen, dauerhaft unerreichbar zu bleiben", sagt Rechtsanwalt Jan Meyer. "Die Gerichte haben die Verantwortung der Plattformen bereits geschärft. Jetzt ist der Gesetzgeber am Zug, für den digitalen Raum klare und faire Regeln zu schaffen - zum Schutz der Meinungsfreiheit ebenso wie zum Schutz vor anonymer Herabsetzung."

Medienecho

Über den Verfahrensausgang berichteten 2026 unter anderem Personalwirtschaft und beck-aktuell. Bereits die zugrunde liegende Entscheidung von 2024 war vielbeachtet, unter anderem bei Personalwirtschaft, beck-aktuell, LTO, FAZ und Golem.

Über SterneAdvo

Die SterneAdvo Rechtsanwaltsgesellschaft mbH mit Sitz in Düsseldorf ist auf die Durchsetzung von Persönlichkeits- und Unternehmensrechten im digitalen Raum spezialisiert, insbesondere auf die Abwehr unwahrer und unzulässiger Online-Bewertungen. Die Kanzlei hat die Rechtsprechung des Hanseatischen Oberlandesgerichts zu den Prüfpflichten von Bewertungsportalen mit erstritten und nunmehr in der Hauptsache zur Rechtskraft gebracht. Mehr Informationen unter https://sterne-advo.de/ - bekannt aus WDR, RTL, Personalwirtschaft, LTO und beck-aktuell.

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Herr Jan Meyer
Dreischeibenhaus 1
40211 Düsseldorf
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fon ..: 0211 838682 00
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email : presse@sterne-advo.de

Die SterneAdvo Rechtsanwaltsgesellschaft mbH mit Sitz in Düsseldorf ist auf die Durchsetzung von Persönlichkeits- und Unternehmensrechten im digitalen Raum spezialisiert, insbesondere auf die Abwehr unwahrer und unzulässiger Online-Bewertungen. Die Kanzlei hat die Rechtsprechung des Hanseatischen Oberlandesgerichts zu den Prüfpflichten von Bewertungsportalen mit erstritten und begleitet sie seit Jahren. Bekannt aus WDR, RTL, Personalwirtschaft, LTO und beck-aktuell.

Pressekontakt:

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