Di, 21. Jul 🇩🇪 DE 🌐 EN DE Preise
AD-HOC Aktuelle Ad-Hoc-Meldungen: 15:30 Pferdegestützte Therapie für Kinder mit Verhaltensauffälligkeiten. 11:25 gevekom gewinnt TotalEnergies Safety Award 2026 & beweist Expertise im.... 10:17 KI als Chefsache: CrossX-IT zeigte Geschäftsführern, wann Künstliche I.... 08:36 Privatverkauf vs. Makler: In Dresden kann das mehrere Zehntausend Euro.... 13:30 TippGold will das Empfehlungsgeschäft im Versicherungsvertrieb neu org.... 12:27 Aus Pflegevermittlung Rhein-Main wird Thalpos Pflegevermittlung: Ihre.... 09:02 Bäckereien schließen: Diese bayerische Dinkelbäckerei liefert frische.... 16:46 Hotelier Timm Backhaus wechselt an die Spitze der Nektar Natura GmbH.
Finanzen Für Wirtschaftsjournalisten

ALBIS Capital AG & Co. KG: Rückforderung der Ausschüttungen unberechtigt

N Nittel - Rechtsanwalt | Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht 1 Min. Lesezeit · 242 Wörter · 730 Aufrufe

Anleger sollten sich nicht verunsichern lassen

10.03.2015 - Erst geht die Fondsgesellschaft in Liquidation, jetzt sollen Anleger der ALBIS Capital AG & Co. KG auch noch die erhaltenen Ausschüttungen zurückzahlen. Zumindest fordert dies eine Karlsruher Anwaltskanzlei, die die inzwischen in RvH AG & Co. KG i.L. umfirmierte Fondsgesellschaft vertritt.

Dabei dürften die Ansprüche in keiner Weise begründet sein. Ausschüttungen können, wie der Bundesgerichtshof bereits entschieden hat, nur dann zurückverlangt werden, wenn dies im Gesellschaftsvertrag ausdrücklich vereinbart ist. Der Gesellschaftsvertrag der ALBIS Capital AG & Co. KG schließt einen unmittelbaren Anspruch der Fondsgesellschaft auf Rückforderung von Ausschüttungen aber explizit aus. Daher besteht nach unserer derzeitigen Einschätzung der geltend gemachte Anspruch nicht.

Auf keinen Fall sollten sich ALBIS-Anleger daher durch derartige Schreiben einschüchtern lassen. Es empfiehlt sich vielmehr, einen mit der Materie vertrauten Anwalt mit der Prüfung der Ansprüche und gegebenenfalls ihrer Zurückweisung zu beauftragen.

Nittel | Fachanwälte rund um Ihr Vermögen
Ihr Ansprechpartner
Mathias Nittel, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
info@nittel.co

Neckargemünd:
Bahnhofstr. 24, 69151 Neckargemünd
Tel.: 06223 - 72 98 080 | Fax: 06223 - 72 98 099

München:
Residenzstraße 25, 80333 München
Tel.: 089 - 25549850 | Fax: 089 - 25549855

Hamburg:
Dörpfeldstraße 6, 22609 Hamburg
Tel.: 040 - 53799042 | Fax: 040 - 53799043

Berlin:
Cicerostraße 21, 10709 Berlin
Tel.: 030 - 95999280 | Fax: 030 - 95999279

Artikellink: https://nittel.co/kanzlei/aktuell/albis-capital-gmbh-co-kg-anleger.html

Mehr Informationen zu Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht finden Sie im Internet unter nittel.co oder schiffsfonds-anleger.de.

Anzeige
Ende Anzeige

Original-Inhalt von Nittel - Rechtsanwalt | Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

Sie haben ein rechtliches Anliegen zu dieser Mitteilung? Inhalt melden Eigene Daten entfernen Meldungen sind kostenlos.
Sie sind als Firma oder Pressekontakt dieser Mitteilung hinterlegt? Mit der hinterlegten E-Mail-Adresse bei pressekonto anmelden Sie erhalten einen Anmeldelink per E-Mail – ganz ohne Passwort.