Rauchmelderpflicht
Rauchmelder
In Baden-Württemberg sind ab dem 31.12.2014 die Warngeräte künftig Pflicht.
Jedes Jahr sterben in Baden-Württemberg etwa 50 Menschen bei Bränden. Die meisten von ihnen werden nachts im Schlaf vom Feuer überrascht. Im Schlaf bemerken sie nicht, dass ein Feuer ausgebrochen ist. 95 % der Brandtoten fallen nicht den Flammen zum Opfer, sondern sterben an einer Rauchvergiftung. Schon nach zwei bis vier Minuten können die inhalierten Brandgase tödlich sein. Viele dieser Opfer könnten vermieden werden, wenn Wohnungen mit Rauchmeldern ausgestattet wären. Denn Rauchmelder lösen schnell nach Ausbruch eines Brandes Alarm aus und warnen mit einem schrillen lauten Ton vor der tödlichen Gefahr.
Der Landtag in Baden- Württemberg hat beschlossen, das künftig in allen Wohnungen Warngeräte angebracht werden müssen. Denn Rauchmelder retten Leben.
Rechte und Pflichten für Eigentümer zur Installation von Rauchmeldern
Eigentümer einer selbstgenutzten Immobilie unterliegen auch der Rauchmelderpflicht, sofern diese in Ihrem Bundesland beschlossenes Gesetz ist.
Allen Gesetzestexten zur Rauchmelderpflicht liegt die Anwendungsnorm DIN 14676 „Rauchmelder für Wohnhäuser, Wohnungen und Räume mit wohnungsähnlicher Nutzung – Einbau, Betrieb und Instandhaltung“ zugrunde:
Aufgrund der verminderten Wahrnehmung von Rauch im Schlaf sind Bereich in denen geschlafen wird, wie Kinder- und Schlafzimmer sowie Flure durch Rauchwarnmelder zu auszustatten. Rauchwarnmelder müssen vom Brandrauch ungehindert erreicht werden, damit Brände in der Entstehungsphase zuverlässig erkannt werden.
Es wird empfohlen die eigne Immobilie mit Rauchwarnmeldern auszustatten, unabhängig von der Gesetzgebung des Bundeslandes.
Die Gesetze zur Rauchmelderpflicht für private Haushalte sind in den Bauordnungen der Bundesländer festgelegt
Für den Einbau der Rauchwarnmelder ist in der Regel der Eigentümer des Objektes verantwortlich (Ausnahme: Mecklenburg-Vorpommern). In mehreren Bundesländern wird auch dem unmittelbaren Besitzer – sprich dem Mieter – die Wartung übertragen, falls nicht der Eigentümer diese Verpflichtung übernimmt.
Wilhelm Schlüsseldienst bietet sowohl die Planung, Installation als auch die Wartung an. www.boeblingen-schluesseldienst.de
Original-Inhalt von 24h Schlüsseldienst Haman - Böblingen