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Klimaanlagen-Boom im Hitzesommer 2026: Kühle Luft ist nicht automatisch hygienisch einwandfreie Luft

S Sachverständigenbüro-Gaal für Luft- und Wasserhygiene 9 Min. Lesezeit · 1.850 Wörter · 36 Aufrufe Deutschland

Klimaanlagen sorgen im Hitzesommer für Kühlung - doch wie steht es um die Hygiene? Das Sachverständigenbüro Gaal erklärt, was Betreiber nach VDI 6022 beachten müssen.

Mit der zunehmenden Verbreitung zentraler und dezentraler Klimageräte wachsen auch die hygienischen Anforderungen an Betreiber. Das Sachverständigenbüro-Gaal erläutert, welche Kontrollen und Hygieneinspektionen nach VDI 6022 erforderlich sind.

Fischach, 18. August 2026

Raumlufthygiene im Hitzesommer - auf einen Blick: Während Hitzeperioden laufen Klimaanlagen oft über viele Stunden unter hoher Last. Gleichzeitig werden zusätzliche Split-, Multisplit- und Umluftkühlgeräte installiert. Was kurzfristig für angenehmere Temperaturen sorgt, bringt langfristige Betreiberaufgaben mit sich: Anlagen und Geräte, die die Luftqualität in Aufenthaltsräumen beeinflussen, müssen hygienegerecht geplant, betrieben, kontrolliert, gereinigt und in den vorgesehenen Abständen inspiziert werden.

Der Sommer 2026 stellt viele Unternehmen und Gebäudebetreiber vor große Herausforderungen. Nach Angaben des Deutschen Wetterdienstes war bereits der Juni außergewöhnlich warm; mehrere intensive Hitzephasen ließen den Bedarf an technischer Kühlung deutlich spürbar werden. In Büros, Produktionsstätten, Kliniken, Schulen, Hotels, Verkaufsräumen und öffentlichen Gebäuden laufen Klimaanlagen deshalb teilweise über viele Stunden im Dauerbetrieb.

Parallel dazu werden neue Split- und Multisplitgeräte eingebaut oder bestehende Anlagen kurzfristig reaktiviert. Dabei richtet sich die Aufmerksamkeit häufig zunächst auf Kühlleistung, Energieverbrauch und Raumtemperatur. Die hygienische Qualität der aufbereiteten beziehungsweise umgewälzten Luft wird dagegen nicht immer von Anfang an ausreichend berücksichtigt.

"Der aktuelle Klimaanlagen-Boom ist aus Sicht des Hitzeschutzes nachvollziehbar. Bei Planung, Einbau und Betrieb darf die Hygiene jedoch nicht zur Nebensache werden. Kühle Luft ist nicht automatisch hygienisch einwandfreie Luft. Entscheidend ist, dass zentrale und dezentrale Anlagen fachgerecht geplant, regelmäßig kontrolliert, gereinigt und in den vorgesehenen Abständen hygienisch inspiziert werden."
Moritz Gaal, Inhaber des Sachverständigenbüro-Gaal für Luft- und Wasserhygiene und international zertifizierter Sachverständiger für Luft- und Wasserhygiene gemäß DIN EN ISO/IEC 17024

Das Foto des Beitrags zeigt eine Hygiene-Erstinspektion an einer großen zentralen RLT-Anlage: Moritz Gaal bringt den Prüfaufkleber nach VDI 6022 an. Daneben befindet sich die Kennzeichnung der Probenahmestelle für die Oberflächenkontaktprobe. Im Vordergrund steht der Luftkeimsammler für die anschließende Messung der Zuluft; dahinter ist das Fließbild der Anlage angebracht. Foto: Sachverständigenbüro-Gaal für Luft- und Wasserhygiene.

Klimatisierung und Raumlufthygiene gehören zusammen

Raumlufttechnische Anlagen sollen ein gesundheitlich zuträgliches Raumklima schaffen. Die VDI 6022 Blatt 1 beschreibt hierzu Hygieneanforderungen an Planung, Herstellung, Errichtung, Betrieb und Instandhaltung von RLT-Anlagen und -Geräten. Grundprinzip ist, dass die Anlage die Qualität der zugeführten Luft nicht verschlechtern darf und von ihr keine gesundheitlichen Beeinträchtigungen ausgehen sollen.

Hygienisch relevant sind insbesondere alle Komponenten, die mit der Luft in Berührung kommen oder in denen Feuchtigkeit entstehen kann. Dazu zählen unter anderem Außenluftansaugungen, Filterkammern, Wärmeübertrager, Kühler, Luftbefeuchter, Ventilatoren, Schalldämpfer, Luftleitungen, Kondensatwannen und Luftdurchlässe.

Gerade beim Kühlen kann sich an kalten Oberflächen Kondensat bilden. Treffen Feuchtigkeit, Staub, Ablagerungen, längere Stillstandszeiten und unzureichende Reinigung zusammen, können Bedingungen entstehen, die mikrobielles Wachstum begünstigen. Auch eine mangelhafte Kondensatableitung oder dauerhaft feuchte Bauteile müssen deshalb ernst genommen werden.

Auch dezentrale Split- und Umluftkühlgeräte können relevant sein

Die VDI 6022 ist nicht ausschließlich auf große Lüftungszentralen beschränkt. Maßgeblich ist, ob eine Anlage oder ein Gerät die Zuluft- beziehungsweise Raumluftqualität in Aufenthaltsbereichen beeinflusst. Damit können auch Split- und Multisplitgeräte, Umluftkühlgeräte, Fan-Coil-Geräte und andere dezentrale RLT-Kleinanlagen hygienisch zu beurteilen sein.

Dezentrale Geräte sind dabei nicht automatisch Bestandteil einer vorhandenen zentralen RLT-Anlage. Sie stellen eigenständige Systeme dar, deren Bauart, Nutzung, Zugänglichkeit, Kondensatführung, Reinigungsmöglichkeit und hygienischer Zustand gesondert betrachtet werden müssen. Die VDI/ÖFR 6022 Blatt 1.1 konkretisiert seit 2024 Besonderheiten dezentraler RLT-Anlagen und -Geräte.

Wichtig ist außerdem die funktionale Abgrenzung: Viele Splitgeräte kühlen lediglich die bereits im Raum vorhandene Luft im Umluftbetrieb. Sie führen dem Raum keine oder nur sehr wenig Außenluft zu. Ein Kühlgerät ersetzt deshalb nicht automatisch die für die Nutzung erforderliche Lüftung und den notwendigen Außenluftaustausch.

Typische hygienische Schwachstellen in der Praxis

Hygienische Auffälligkeiten entstehen häufig nicht durch einen einzelnen Fehler, sondern durch das Zusammenwirken mehrerer betrieblicher und technischer Faktoren. Zu den wiederkehrenden Schwachstellen gehören insbesondere:

* verschmutzte, ungeeignete oder nicht fristgerecht gewechselte Luftfilter,
* Staub- und Schmutzablagerungen auf Kühlern, Ventilatoren und Luftdurchlässen,
* stehendes Wasser oder Ablagerungen in Kondensatwannen und Abläufen,
* mikrobieller Bewuchs auf dauerhaft feuchten Komponenten,
* unzureichende Zugänglichkeit für Kontrolle, Wartung und Reinigung,
* fehlende oder nicht nachvollziehbare Wartungs- und Reinigungsnachweise,
* längere Stillstandszeiten ohne geregelte Wiederinbetriebnahme,
* nicht abgestimmte Änderungen an Betriebszeiten, Luftmengen oder Anlagenkomponenten sowie
* eine gegenüber der Außenluft verschlechterte Zuluftqualität.

Auch Gerüche, sichtbare Verschmutzungen, wiederkehrende Feuchtigkeit, verstopfte Kondensatabläufe oder Beschwerden von Raumnutzern können Hinweise auf einen Prüfbedarf sein. Eine rein technische Funktionskontrolle der Kühlleistung ersetzt dabei keine hygienische Bewertung.

Was die VDI 6022 von Betreibern verlangt

Die VDI 6022 ist keine eigenständige gesetzliche Verordnung. Sie beschreibt jedoch anerkannte Regeln der Technik für die Hygiene von RLT-Anlagen und -Geräten und dient Betreibern, Planern, Herstellern, Errichtern und Instandhaltern als wesentliche fachliche Grundlage. Betreiber müssen deshalb nachvollziehbar sicherstellen, dass ihre Anlagen hygienegerecht betrieben und instand gehalten werden.

Zu den zentralen Aufgaben gehören insbesondere:

* die Erfassung aller zentralen und dezentralen RLT-Anlagen und -Geräte in einem Anlagenkataster,
* eine Hygiene-Erstinspektion vor der bestimmungsgemäßen Nutzung neuer oder wesentlich veränderter Anlagen,
* wiederkehrende Hygieneinspektionen in den vorgesehenen Intervallen,
* regelmäßige Hygienekontrollen durch entsprechend qualifiziertes Personal,
* hygienegerechte Wartung, Reinigung und ein ordnungsgemäßer Filterwechsel,
* die Kontrolle von Kondensatbildung, Kondensatableitung und dauerhaft feuchten Bereichen,
* die vollständige Dokumentation der Prüfungen, Wartungen, Reinigungen und festgestellten Mängel sowie
* die zeitnahe Umsetzung und Wirksamkeitskontrolle erforderlicher Maßnahmen.

Für RLT-Anlagen mit Luftbefeuchtung ist grundsätzlich alle zwei Jahre eine Hygieneinspektion vorgesehen. Bei Anlagen ohne Luftbefeuchtung beträgt das Intervall grundsätzlich drei Jahre. Die erforderlichen Hygienekontrollen erfolgen abhängig von den jeweiligen Komponenten in kürzeren Abständen. Besondere Betriebsbedingungen, auffällige Befunde oder konkrete Beschwerden können zusätzliche beziehungsweise vorgezogene Prüfungen erforderlich machen.

Erstinspektion und Wiederholungsinspektion erfüllen unterschiedliche Aufgaben

Die Hygiene-Erstinspektion dient dazu, die hygienische Eignung einer neu errichteten oder wesentlich veränderten RLT-Anlage vor beziehungsweise im Zusammenhang mit der Aufnahme des bestimmungsgemäßen Betriebs zu bewerten. Neben der Begehung und Prüfung der Anlage ist eine vollständige Dokumentenprüfung wesentlich. Dazu gehören unter anderem Planungs- und Ausführungsunterlagen, Anlagen- und Komponentenbeschreibungen, Fließbilder, Reinigungsnachweise und gegebenenfalls mikrobiologische Untersuchungen vor der Erstbefüllung von Befeuchtungssystemen.

Die Hygiene-Wiederholungsinspektion bewertet dagegen, ob eine bestehende Anlage weiterhin hygienisch einwandfrei betrieben wird. Im Mittelpunkt stehen der aktuelle Anlagenzustand, die Sauberkeit und Zugänglichkeit der Komponenten, Wartungs- und Reinigungsnachweise, Filterzustand, Feuchtigkeit, Kondensatführung sowie mögliche Veränderungen gegenüber dem ursprünglich geplanten Betrieb.

"Eine Hygieneinspektion besteht nicht nur aus einem Blick in das Lüftungsgerät. Erst die Verbindung aus Dokumentenprüfung, Anlagenbegehung, Bewertung der einzelnen Komponenten und - soweit erforderlich - mikrobiologischen Untersuchungen ermöglicht eine belastbare Gesamtbeurteilung."
Moritz Gaal

Mikrobiologische Untersuchungen liefern wichtige Vergleichswerte

Im Rahmen einer Hygieneinspektion können mikrobiologische Untersuchungen erforderlich sein. Bei Luftkeimmessungen wird die mikrobiologische Qualität der Außenluft mit der Zuluft verglichen. Die Zuluft darf hygienisch nicht ungünstiger sein als die Außenluft. Abhängig von Anlagenbauart und Befund können zusätzlich Oberflächenproben, Kontaktplatten oder Untersuchungen von Befeuchter- und Kondensatwasser sinnvoll beziehungsweise erforderlich sein.

Laborwerte dürfen dabei nicht isoliert betrachtet werden. Sie müssen gemeinsam mit dem Zustand der Anlage, der Probenahmestelle, den Betriebsbedingungen, der Außenluftsituation und möglichen technischen Auffälligkeiten bewertet werden. Erst daraus lassen sich fachlich begründete Maßnahmen ableiten.

Was Betreiber im Hitzesommer jetzt prüfen sollten

Gerade bei hoher Auslastung empfiehlt sich eine strukturierte Bestandsaufnahme. Betreiber sollten insbesondere folgende Fragen klären:

* Welche zentralen und dezentralen Geräte beeinflussen die Luft in den genutzten Räumen?
* Sind die Anlagen vollständig dokumentiert und eindeutig bezeichnet?
* Liegt für neue oder wesentlich veränderte Anlagen eine Hygiene-Erstinspektion vor?
* Sind die Fristen der wiederkehrenden Hygieneinspektionen eingehalten?
* Wer führt die regelmäßigen Hygienekontrollen durch und ist die erforderliche Qualifikation nachgewiesen?
* Sind Filterwechsel, Wartung, Reinigung und festgestellte Mängel lückenlos dokumentiert?
* Sind Kühler, Kondensatwannen, Abläufe und andere feuchte Bereiche sauber und funktionsfähig?
* Gibt es Gerüche, Feuchtespuren, sichtbare Ablagerungen oder Beschwerden von Raumnutzern?
* Sind Verantwortlichkeiten sowie das Vorgehen bei hygienischen Auffälligkeiten in einem Maßnahmen- oder Eskalationsplan geregelt?

Unabhängige Bewertung schafft Klarheit

Das Sachverständigenbüro-Gaal für Luft- und Wasserhygiene unterstützt Betreiber bei Hygiene-Erstinspektionen und Hygiene-Wiederholungsinspektionen nach VDI 6022 . Zum Leistungsumfang gehören je nach Aufgabenstellung die Beurteilung der hygienisch relevanten Anlagenkomponenten, die Prüfung der technischen und betrieblichen Dokumentation, Luftkeimmessungen und weitere mikrobiologische Untersuchungen, Fotodokumentationen sowie konkrete Maßnahmenempfehlungen bei festgestellten Mängeln.

Darüber hinaus führt das Sachverständigenbüro Hygienekontrollen und Gefährdungsbeurteilungen durch, bewertet zentrale und dezentrale RLT-Systeme und unterstützt bei Anlagenkatastern, Betreiberorganisation, Maßnahmen- und Eskalationsplänen sowie der hygienegerechten Weiterentwicklung des Anlagenbetriebs.

_"Betreiber sollten nicht warten, bis Beschwerden auftreten oder sichtbare Verunreinigungen vorhanden sind. Eine frühzeitige, unabhängige Beurteilung schafft Klarheit über den tatsächlichen Anlagenzustand und ermöglicht es, Mängel gezielt, nachvollziehbar und wirtschaftlich zu beheben."_
Moritz Gaal

Der Klimaanlagen-Boom im Hitzesommer 2026 zeigt: Technische Kühlung wird für immer mehr Gebäude zu einem wichtigen Bestandteil des Betriebs. Damit wächst gleichzeitig die Verantwortung, nicht nur angenehme Temperaturen, sondern auch eine hygienisch einwandfreie Raumluft sicherzustellen.

Weiterführende Informationen und Quellen

VDI - Hygiene in raumlufttechnischen Anlagen: www.vdi.de/6022
VDI 6022 Blatt 1:2018-01 - Hygieneanforderungen an raumlufttechnische Anlagen und Geräte
VDI/ÖFR 6022 Blatt 1.1:2024-07 - Besonderheiten dezentraler RLT-Anlagen und -Geräte
Deutscher Wetterdienst - Deutschlandwetter und Hitzeereignisse 2026
Umweltbundesamt - Informationen zu Lüftung und Raumlufthygiene

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

Sachverständigenbüro-Gaal für Luft- und Wasserhygiene
Herr Moritz Gaal
Am Maierwiesle 3a
86850 Fischach
Deutschland

fon ..: +49 (0) 171 8296349
web ..: https://www.sv-gaal.de/
email : office@sv-gaal.de

Das Sachverständigenbüro-Gaal für Luft- und Wasserhygiene ist auf die fachliche Beurteilung der technischen Luft- und Wasserhygiene spezialisiert. Inhaber Moritz Gaal ist international zertifizierter Sachverständiger für Luft- und Wasserhygiene gemäß DIN EN ISO/IEC 17024, geprüfter Sachverständiger des Europäischen Fachinstituts für Gutachter sowie geprüfter Sachverständiger im Bundesverband Deutscher Sachverständiger und Fachgutachter.
Als Experte für die vier zentralen VDI-Hygienerichtlinien VDI 2047, VDI 3679, VDI 6023 und VDI 6022 sowie für darüber hinausgehende Regelwerke der technischen Hygiene verfügt er unter anderem über die Qualifikationen VDI 6022 Kategorie A, VDI 6023 Kategorie A und VDI 2047. Zum Leistungsspektrum gehören Hygieneinspektionen, Hygienekontrollen, Gefährdungsbeurteilungen, Risikoanalysen, Begutachtungen und Betreiberberatungen für raumlufttechnische Anlagen, Trinkwasserinstallationen, Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider.
Das Sachverständigenbüro-Gaal ist von Bayern aus für Industrieunternehmen, Gebäudebetreiber, öffentliche Einrichtungen und technische Dienstleister tätig.

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