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Motor/Verkehr Für Wirtschaftsjournalisten

Der teure Anhänger-Irrtum: Warum das Auto den abgekoppelten Anhänger nicht mitversichert

F Frewert-Media GmbH 2 Min. Lesezeit · 360 Wörter · 40 Aufrufe Deutschland

Viele Anhänger-Halter verlassen sich auf die Kfz-Versicherung ihres Zugfahrzeugs. Sobald der Anhänger abgekoppelt ist, greift dieser Schutz aber nicht mehr - das kann teuer werden.

Pähl, im August 2026 - Ein abgestellter Anhänger rollt vom Hof und beschädigt ein parkendes Auto - und plötzlich zahlt niemand. Genau dieser Fall trifft Anhänger-Halter häufiger, als sie denken. Das Vergleichsportal versicherungsvergleiche.de weist auf einen weit verbreiteten Irrtum hin: Die Kfz-Haftpflicht des Zugfahrzeugs deckt den Anhänger nur im angekoppelten Zustand ab.
§ 1 Pflichtversicherungsgesetz verlangt für jeden zulassungspflichtigen Anhänger eine eigene Haftpflicht. Sobald der Anhänger abgekoppelt ist, steht der Halter ohne diese eigene Police persönlich in der Haftung. Der Bundesgerichtshof hat die Verantwortung bei Gespannen zuletzt sogar ausgeweitet: Nach dem Urteil vom 14. November 2023 (Az. VI ZR 98/23) zählt bereits das Rückwärtsschieben des Anhängers als "Ziehen".
Die gute Nachricht: Eine eigene Anhänger-Haftpflicht kostet wenig. Für einen Standard-Anhänger bis 750 Kilogramm beginnen die Beiträge bei rund 20 Euro im Jahr. Zwischen dem günstigsten und dem teuersten Anbieter liegen bei gleicher Leistung oft 50 bis 70 Prozent - ein Vergleich lohnt sich also.
"Das häufigste und teuerste Missverständnis lautet: Mein Anhänger ist übers Auto mitversichert. Das stimmt nur, solange er angekoppelt ist. Ein Vergleich dauert fünf Minuten und schließt eine Lücke, die im Ernstfall Tausende kosten kann."
- Andreas Quast, Gründer und Geschäftsführer von versicherungsvergleiche.de
Weiterführende Informationen: https://versicherungsvergleiche.de/anhaenger-wohnwagen/

Über versicherungsvergleiche.de
Das Portal versicherungsvergleiche.de ist ein unabhängiger Versicherungsvergleich mit Sitz in Pähl. Gründer und Geschäftsführer Andreas Quast ist seit 1993 als Versicherungsmakler (§ 34d GewO) im deutschen Markt tätig. Das Portal bündelt Vergleichsrechner, Ratgeber und persönliche Beratung für über 50 Versicherungsarten - von Kfz und Anhänger über Boot bis zu Gewerbe- und Vorsorgeversicherungen.

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